Beiträge von ulf

    Kürzlich habe ich an meinem XP zufällig etwas gefunden, was wohl zum Zufrieren der Ladeklappe beitragen könnte.

    Auslöser war, daß meine geschlossene Ladeklappe hinten-oben ca. 1-2 mm über die umliegenden Blechflächen herausstand und dieser Anblick mich immer wieder nervte.

    Also habe ich erstmal den lackierten Klappendeckel abgenommen (bei offener Klappe die Rastzunge am unteren Rand hochhebeln und dabei den Deckel nach außen aus den 4 Führungen rausziehen) und sah dann, daß auch die Dichtung am Rand der Klappe hinten-oben gar nicht am Rahmen des Ladeports anlag :cursing: Da konnte also immer Wasser reinlaufen, wenns regnet oder taut.
    Also habe ich die Ladeklappe mit einem Heißluftgebläse erhitzt, so daß sie sich passend zurechtbiegen ließ. Nun liegt die Dichtung bei geschlossener Klappe rundum an, und der wieder aufgeschobene Ladeklappendeckel fluchtet auch fast perfekt mit dem Blech drumherum.


    Bei der Arbeit sah ich auch, das sich mit dem 45er Torx der dünne Schließzapfen samt Faltenbalg aus der Ladeklappe lösen und in Richtung Wagennmitte rausschieben läßt: Das wäre tatsächlich eine Notöffnung, wenn man den Klappendeckel irgendwie von dem schwarzen Innenteil herunterwürgen kann - hoffentlich ohne eine oder mehrere der 4 Einschiebeführungen zu zerstören.


    Ob die abstehende Ladeklappe incl. nicht-dichtender Dichtung ein Massenfehler beim MG4 ist, weiß ich nicht. Aber wenn jemandem öfters die Ladeklappe zufriert, kann er ja mal den Klappendeckel abnehmen und nachsehen, ob auch seine Dichtung bei geschlossenem Deckel nicht rundum anliegt.

    Inzwischen hat auch ATS auf meine Mail geantwortet:

    Die äußere Felgenkontur steht nirgendwo über den Felgenhornrand hinaus :thumbup: , und die Felge wiegt 12,2kg. Das ist nicht allzu leicht, aber für mich noch akzeptabel:

    ATS_Antares_KonfigBild.png


    Wenn es aber ca. Mitte März tatsächlich weitere ABEs für die CMS C27 (11,8kg) ...

    CMS_C27_KonfigBild.png


    ... bzw. Tec AS4 (10,6kg) geben sollte ...

    AS4_KonfigBild.png

    würde ich wohl bei einer der leichteren Felgen zuschlagen. Und mich daran freuen, daß ich die im Sommer (mit den Werks-Turanzas) fahren kann, denn das Design der OEM-XP-Felgen finde ich nicht besonders gelungen, sondern eher nur "Jo, die waren halt dabei X/ ".

    Wenn eine Felge KBA genehmigt ist, dann muss sie zwingend auch eine KBA Nummer sichtbar auf der Außenseite tragen.

    Aha ... :/

    Ich habe ja noch die OEM 14-Speichen-Ronal-Alus vom Polo WRC im Keller: Die trägt nirgendwo eine KBA-Nummer, aber etliche Daten auf den Innenseiten der Speichen - u.a. staht da "Spain". Wurde die dann (ca. in 2013) vom "spanischen KBA" zugelassen?

    neben KBA Nummer auch Fz Hersteller Logo auf der Innenspeiche

    OK, da war meine Frage zu unscharf ?(

    Mir ging es primär um die KBA-nummer, die ohne Demontage von Teilen von außen sichtbar ist ;) Z.B. bei Polizeikontrollen in die Tunerszene hinein oder bei den Unfallaufnahme.

    Die Frage lautet: Hat das Auto zum Zeitpunkt des Unfalls eine gültige Betriebserlaubnis oder nicht.

    Ja, das würde in die typisch deutsche Formalitäten-Logik passen: Sich auf die Frage zu konzentrieren "Hat die Obrigkeit vor dem Unfall gesagt, daß der Wagen vorschriftsmäßig ist?" anstatt die gleiche Feststellung auch im Nachhinein zuzulassen, wenn die Prüfung zum Unfallzeitpunkt schon geplant war.

    Das andere wäre der Versicherungsschutz im Falle eine Unfalls. Denn ohne gültigen Nachweis der Zulässigkeit ist die Betriebserlaubnis erloschen und das Fz hätte eigentlich nicht im Straßenverkehr bewegt werden dürfen..

    Soweit so klar.

    Doch was wäre, wenn die ABE nach dem Unfall erteilt wird? Würde die Betriebserlaubnis des XP dann im Nachhinein wieder gültig?

    dearred

    Mal wieder eine "Von hinten durch die Brust ins Auge"-Frage:


    Wenn ich mir schon jetzt z.B. die CMS C27 mit ET46 kaufen, damit fahren und kontrolliert würde, müßte ich ja sagen "ABE wird demnächst erteilt. Aaaber..."


    Dieses Aaaber wäre:

    Es gibt schon ABEs für die Serienreifen 235/45R18 von ATS

    - auf 8" mit ET47 (die besagte Antares) UND

    - auf 8,5" mit ET45:

    8,5x18_ET45_ABE ATS_Compet_235erReifen.PNG

    ... beide ABEs ohne Vorführung beim Prüfer etc.

    Der 235er Reifen auf ET46 liegt "geometrisch" genau zwischen den beiden ABEs mit ET 45 bzw. 47.

    Daraus ergibt sich IMO, daß "logischerweise" gegen den gleichen Reifen auf 8x18" ET46 keine technischen Einwände bestehen können, solange die Freigängigkeit auf der Bremsanlage gegeben ist.


    Könnte man damit bei einer Kontrolle durchkommen (wenn die C27 Felge tatsächlich nicht an der Bremse schleift)?