Beiträge von ulf

    Inzwischen hat auch ATS auf meine Mail geantwortet:

    Die äußere Felgenkontur steht nirgendwo über den Felgenhornrand hinaus :thumbup: , und die Felge wiegt 12,2kg. Das ist nicht allzu leicht, aber für mich noch akzeptabel:

    ATS_Antares_KonfigBild.png


    Wenn es aber ca. Mitte März tatsächlich weitere ABEs für die CMS C27 (11,8kg) ...

    CMS_C27_KonfigBild.png


    ... bzw. Tec AS4 (10,6kg) geben sollte ...

    AS4_KonfigBild.png

    würde ich wohl bei einer der leichteren Felgen zuschlagen. Und mich daran freuen, daß ich die im Sommer (mit den Werks-Turanzas) fahren kann, denn das Design der OEM-XP-Felgen finde ich nicht besonders gelungen, sondern eher nur "Jo, die waren halt dabei X/ ".

    Wenn eine Felge KBA genehmigt ist, dann muss sie zwingend auch eine KBA Nummer sichtbar auf der Außenseite tragen.

    Aha ... :/

    Ich habe ja noch die OEM 14-Speichen-Ronal-Alus vom Polo WRC im Keller: Die trägt nirgendwo eine KBA-Nummer, aber etliche Daten auf den Innenseiten der Speichen - u.a. staht da "Spain". Wurde die dann (ca. in 2013) vom "spanischen KBA" zugelassen?

    neben KBA Nummer auch Fz Hersteller Logo auf der Innenspeiche

    OK, da war meine Frage zu unscharf ?(

    Mir ging es primär um die KBA-nummer, die ohne Demontage von Teilen von außen sichtbar ist ;) Z.B. bei Polizeikontrollen in die Tunerszene hinein oder bei den Unfallaufnahme.

    Die Frage lautet: Hat das Auto zum Zeitpunkt des Unfalls eine gültige Betriebserlaubnis oder nicht.

    Ja, das würde in die typisch deutsche Formalitäten-Logik passen: Sich auf die Frage zu konzentrieren "Hat die Obrigkeit vor dem Unfall gesagt, daß der Wagen vorschriftsmäßig ist?" anstatt die gleiche Feststellung auch im Nachhinein zuzulassen, wenn die Prüfung zum Unfallzeitpunkt schon geplant war.

    Das andere wäre der Versicherungsschutz im Falle eine Unfalls. Denn ohne gültigen Nachweis der Zulässigkeit ist die Betriebserlaubnis erloschen und das Fz hätte eigentlich nicht im Straßenverkehr bewegt werden dürfen..

    Soweit so klar.

    Doch was wäre, wenn die ABE nach dem Unfall erteilt wird? Würde die Betriebserlaubnis des XP dann im Nachhinein wieder gültig?

    dearred

    Mal wieder eine "Von hinten durch die Brust ins Auge"-Frage:


    Wenn ich mir schon jetzt z.B. die CMS C27 mit ET46 kaufen, damit fahren und kontrolliert würde, müßte ich ja sagen "ABE wird demnächst erteilt. Aaaber..."


    Dieses Aaaber wäre:

    Es gibt schon ABEs für die Serienreifen 235/45R18 von ATS

    - auf 8" mit ET47 (die besagte Antares) UND

    - auf 8,5" mit ET45:

    8,5x18_ET45_ABE ATS_Compet_235erReifen.PNG

    ... beide ABEs ohne Vorführung beim Prüfer etc.

    Der 235er Reifen auf ET46 liegt "geometrisch" genau zwischen den beiden ABEs mit ET 45 bzw. 47.

    Daraus ergibt sich IMO, daß "logischerweise" gegen den gleichen Reifen auf 8x18" ET46 keine technischen Einwände bestehen können, solange die Freigängigkeit auf der Bremsanlage gegeben ist.


    Könnte man damit bei einer Kontrolle durchkommen (wenn die C27 Felge tatsächlich nicht an der Bremse schleift)?

    die Nächte Akkuladung komplett in Rekuperation 1 und werde die Bremse so oft wie möglich nutzen.

    Ich fahre praktisch immer mit Reku 1, weil mir die minimale Verzögerung beim Rollenlassen am ehesten vom Verbrenner vertraut ist. Aber beim Tritt auf die Bremse geht trotzdem erstmal die Reku hoch, bevor mechanisch gebremst wird.

    Will sagen: Nach meiner Vermutung bringt Reku1 gegenüber den stärkeren Reku-Stufen keine wirkliche Bremsleistungs-Verlagerung auf Scheiben und Beläge. Daher nehme ich zum bewußten Bremsenputzen grundsätzlich das Handbremshebelchen, bevorzugt im Gang N - weil dann alle Verzögerung oberhalb der unvermeidlichen Fahrwiderstände von Scheiben & Belägen erzeugt wird. Aber die Wirkung ist gewöhnungsbedürftig: Im ersten Moment bremst das Hebelchen sanft, und dann geht die Verzögerung sehr schnell über "heftig" in Richtung Vollstbremsung, was evtl. Hintermänner überfordern könnte.

    Im hohen Verzögerungsbereich läßt sich durch sehr schnelles Heben und Loslassen des Hebelchens (eine Art digitale PWM-Stotterbremse) die Bremsleistung auch grob dosieren.

    Pünktlich nachm Winter haben wir dann sehr große Auswahl!

    Aber wohl noch nicht von allen Anbietern. Für Autec und Borbet-Felgen (die schon ABEs für die frühen MG4-Versionen haben) werden die Erweiterungsprüfungen laut Mails eher im Spätfrühling oder irgendwann im Sommer erfolgen.

    Brock hat auch 2 ABE-Felgen für die frühen MG4-Versionen (B34 und B38), aber will dafür keine Erweiterungsprüfungen beauftragen, sondern bedient alle MG4 mit 18" Serienrädern ausschließlich mit der neuen RC27-Version 10 im OEM-Maß. Bei der stehen aber Speichenteile laut Mail bis zu 8mm über die Felgenhornkante nach außen - nee danke, dann warte ich lieber auf die erweiterten ABEs z.B. von CMS.

    Bei ATS, Dezent (Alcar), R3, Tec (Gewe), und Rial warte ich noch auf Antworten.