Wahl ist aber wohl (bis jetzt) nur in einem Sanierungsprozess eine Art der Insolvenz bei der die Geschäftsführung noch handlungsfähig bleibt und es um die Rettung des Unternehmens und nicht um die Abwicklung geht. Noch steht die Zukunft des Unternehmens im Fokus. Heißt man sollte Cash nur gegen Ware hergeben und nicht in Vorkasse gehen, aber die, die dort bestellt haben können stand heute ihr Auto noch bekommen.
A) Die, ja richtig, noch handlungsfähige GF wird dennoch eng überwacht, sonst würde jeder eben Insolvenz anmelden u. sich für 3 Mon. wirtschaftlich förderlich die Gehälter seiner Mitarbeiter bezahlen lassen.
B) Es ist nicht eine Art der Insolvenz, es ist schlicht eine. Auch bei einer Insolvenz mit gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter geht es in den ersten drei Monaten nicht primär um die Unternehmensabwicklung. Auch dort wird genauso versucht zu sanieren, neue Investoren und/oder Banken zu finden.
C) Die Insolvenz in Eigenverwaltung wird sehr gründlich geprüft, nicht vom Richter, von entspr. Fachleuten, und dann wird der Antrag bewilligt oder eben nicht.
D) Man darf davon ausgehen, dass so oder so für die nächsten drei Monate der Regelbetrieb aufrecht erhalten wird. Die übernommenen Löhne u. Gehälter durch die Arbeitsagentur werden finanzielle Spielräume geben. Die GF bewegt sich da auf einen schmalen rechtl. Grad. Man kann nicht Kasse machen, aber nicht liefern, um wohlmöglich Gelder umzuschichten. Das wird schon angemessen beobachtet. Eingang = Ausgang, nicht Eingang, Geld woanders hin (Löcher füllen), kein Ausgang. Andernfalls hat die GF recht schnell Termine beim Staatsanwalt. Also Freestyle geht da noch weniger als bisher.
E) Nicht ein Kaufvertrag ist mit der Begründung "sie sind ja insolvent" mal eben durch den Besteller kündbar. Sie gelten, min. so lang wie die Insolvenzkarenzzeit. Erst danach beginnt besagte Abwicklung des Betriebes.