Und ja, da würde ich es riskieren und ein Gerichtsverfahren anstrengen..... vorallem bei regelmäßigen Inspektionen zwischen denen nichts vorgefallen ist.....
Hier war ja nun die Rede von zu spät durchgeführten Inspektionen. Das ist etwas Anderes. Da werden die Gerichte mit relativer Wahrscheinlichkeit sagen "der Hersteller knüpft sein Garantieversprechen an pünktlich durchgeführte Inspektionen", dem sie nicht nachgekommen sind. Von daher bestehen auch keine Ansprüche. ![]()
Garantieversprechen nach der Gewährleistung sind freiwillig, und daher lassen sich meiner Meinung nach auch keine "Ansprüche" durchsetzen, wenn man sich nicht an die Spielregeln gehalten hat.