Ab EZ 31.03.2018, aber nur für neu genehmigte Typen.
VW macht es zB gern, ihre "neuen" Passats/Golfs/etc über Nachträge zu bestehender Fz-Genehmigung in Verkehr zu bringen(letzte zweistellige Zahl in der EG-Typ Gen. Nummer, je höher, umso öfter wurde geändert).
Sprich die jeweiligen Änderungen reichen der Genehmigungsbehörde nicht aus, um komplett neue Genehmigung zu verlangen.
Sehr kosten sparend.