Bei dem Preis kommt dann ein Dokument raus, mit dem ich die zweite Größe WW fahren darf und muss es vermutlich dann zwingend auch eintragen lassen in die Papiere - richtig?
Bei mir kommt kein Dokument bei raus: Ich mache die Tachoprüfung nur in Verbidung mit einer Abnahme (19(3)/19(2)) und bestätige dann auf der Abnahme, dass der Tacho gepasst hat. Ohne rentiert sich zu dem Preis keine Tachoprüfung.
Einzelabnahmen (bei anderen Reifengrößen auf Serienfelge, als vom Hersteller vorgesehen, immer der Fall) erfordern immer unvezügliche Änderung der Papiere (ZB1). Abnahmen n. §19(3) StVZO dagegen nicht zwingend immer.
Gibt es auch irgendwelche Einschränkungen/ zusätzliche Auflagen ala "nicht mit geänderten FW, Spurplatten,..."?
Allgemein wird immer nur der momentane Anbau abgenommen.
Höchstens sind noch "serienmäßige Variabilitäten" drin (meist also nur alle Serienmäßigen Räder/Reifen, was in diesem Thema ja nicht das Thema ist).