ulf Meine Einschätzung: 8x18, ET 40, bis 225er Breite dürften locker gehen.
Aber auch hier kommt es stark auf den Prüfer an. Der eine nimmst ganz genau mit der Randabdeckung und da darf nichts auch nur 0,5mm rausgucken und dem anderen ist zumindest die Seitenflanke egal.
Nur vollständigkeithalber die Rechtsquellen zu Radabdeckungen:
EG: VO(EU) 1009/2010, Anhang II. Zwar neulich nicht mehr in Kraft, aber an den Vorschriften hat sich nichts geändert. (Neuere wäre übrigens VO(EU) 2021/535, Anh. 5)
National (bis EZ 20.06.2024 anwendbar): § 36a StVZO und die zugehörige Richtlinie.
Aufgrund dessen, dass heutige FZ EG-Typ genehmigt sind, gerät die nationale Betrachtungsweise bei nach außen wanderndem Rad schnell an ihre Grenzen und die Anbaumindestmaße sind schnell kaum einzuhalten.