Beiträge von dearred

    Bei dem Preis kommt dann ein Dokument raus, mit dem ich die zweite Größe WW fahren darf und muss es vermutlich dann zwingend auch eintragen lassen in die Papiere - richtig?

    Bei mir kommt kein Dokument bei raus: Ich mache die Tachoprüfung nur in Verbidung mit einer Abnahme (19(3)/19(2)) und bestätige dann auf der Abnahme, dass der Tacho gepasst hat. Ohne rentiert sich zu dem Preis keine Tachoprüfung.


    Einzelabnahmen (bei anderen Reifengrößen auf Serienfelge, als vom Hersteller vorgesehen, immer der Fall) erfordern immer unvezügliche Änderung der Papiere (ZB1). Abnahmen n. §19(3) StVZO dagegen nicht zwingend immer.



    Gibt es auch irgendwelche Einschränkungen/ zusätzliche Auflagen ala "nicht mit geänderten FW, Spurplatten,..."?

    Allgemein wird immer nur der momentane Anbau abgenommen.

    Höchstens sind noch "serienmäßige Variabilitäten" drin (meist also nur alle Serienmäßigen Räder/Reifen, was in diesem Thema ja nicht das Thema ist).

    Ist ja schön, wenn das geht... wobei meine Frage damit leider nicht ganz beantwortet ist.


    Sprich, das würde mich genauer interessieen, weil ich auch immer für sowas zu haben bin... aber mich interessiert dann von A-Z auch der Preis dafür.

    Kann ja auch per PN sein, wenn nicht öffentlich erwünscht :)

    Also:


    Manche Prüfstellen bieten die Tachoprüfung an. In welcher Form auch immer. Da einfach fragen. Preise sind flexibel/nicht wie HU vom Gesetzgeber "festgelegt". Ich verlange dafür zB (Stand heute)100€.


    Mehr gibt's da eigentlich nicht zu sagen.

    In Deutschland??

    Und dann wurde das offiziell eingetragen in die Papiere?

    Wird (muss) mit kalibrierten Geräten gemacht. Also alles wie es sein soll/wie es der Gesetzgeber verlangt.

    Gaaanz früher hat man das noch old fashioned auf einen Rollenprüfstand gemacht.

    Auf die 18-Zoll-Serienfelge passt 235/40 R18 zwar auch (8J reicht nach ETRTO aus für 235/40), das wird aber der a.a.S. nicht abnehmen (wegen Impact-Test, der für diese Reifengröße und Felge nicht vorliegt)

    Da muss ich leider einhacken:


    Serienfelgen "vetragen" durchaus Impactseitig bis zu 3 Stufen (je nach Hersteller) Maßverkleinerung. Dabei können diese Maßstufen auch einzig sowohl auf Querschnitt als auch auf Breite erfolgen. Aber auch gemischt.


    Ob sich der jeweilige Prüfer traut, das einzutragen, sei mal dahin gestellt. ;)

    Also zum Thema Traglast/Geschwindigkeitsindex habe ich bereits hier ein wenig geschrieben. Diesbezüglich liegt Pugsy nicht falsch.

    BIFI: Nein, die Differenz zwischen 235/45 R18 und 235/40 R19 ist +0,3%, nicht +3,9%. Also alles i.O.

    Das ist auch so richtig, sprich es sind in dem Fall nur +0,3% Abweichung.


    Wobei die Grenzen für Abweichungen bei Radabnahme (§19(3) StVZO etc) folgendermaßen gefasst sind:


    "Eine Toleranz von 101% vom größten und 96% vom kleinsten Abrollumfang, aus der Fahrzeuggenehmigung in Bezug auf Variante und Version (komplette Übereinstimmung der Schlüsselnummer), genannten Abrollumfang ist innerhalb dieser Grenze zulässig. Werden diese Grenzen überschritten, so ist zunächst eine Tachoangleichung Tachoprüfung erforderlich und ggf. sind einzelne Rad-Reifenkombinationen zu streichen."


    Erfahrungsgemäß brauchen Fz ab einer Abweichung von +2% - +2,5% (je nach Marke) eine Tachoanpassung.


    p.s. Verweis auf die ECE R39 ist hier eindeutig angebracht.


    ..

    eine höhere Traglast funktionieren könnte..

    Höhere Traglast funktioniert immer. Niedrigere jedoch höstens bis zur statischen Achslast aus ZB1 Felder 7.1-7.3 bzw. 8.1-8.3, siehe oben.


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    Falls ich etwas übersehen hab, bitte Bescheid geben.

    Das verstehe ich auch nicht.

    Seitdem die Plakette nicht mehr zurückdatiert wird bin ich auch immer zu Beginn des zweiten Monats nach Fälligkeit zur HU gefahren.

    Hier screenshot vom Bußgeldkatalog

    IMG_0723.png.

    Alles richtig. Nur habe ich zu oft PKW mit Mängelkarte nach §5 FZV schon in den ersten Tagen nach Ablauf abstempeln dürfen. Daher die Warnung.

    Bei den TÜVs dieses Landes wird die erhöhte Gebühr erst ab dem 3. Monat der Überziehung verlangt, das ist allerdings richtig.