THG Quote 2026

  • Ich gehe nur zu Ablasshändlern die Preise garantieren.


    Und gerade in dem Geschäft extrem auf der Hut sein, nichts am Handy abschließen, immer am PC schön in Ruhe alles lesen etc.

    Absolut. Ich hatte im Jahr davor (2024) über den ADAC beantragt und die haben dann 2025 das Geschäft eingestellt (manche erinnern sich noch...). Das hat mich dann ein wenig überrascht und ich hab bis heute keine Ahnung mehr wie ich bei denen gelandet bin, bzw. wie ich darauf reinfallen konnte. Sehr untypisch für mich und daher besonders ärgerlich.

  • Dank an alle für die Infos. Ich habe mich dann heute für ENBW entschieden. Da besteht für mich noch die Hoffnung, dass sie seriös sind. Ich fahre seit 2021 EAuto und habe da bisher ausschließlich nur Raubrittertum erlebt.

    MG4U Active Ende Mai bestellt und Ende Oktober Auslieferung.

  • Vorbesitzer hat sich gemeldet... er hatte ein Abo abgeschlossen und es fiel ihm nicht auf. Zwischenzeitlich hat er sich bei seinem Anbieter (elektrovorteil.de) gemeldet und diese um Rückabwicklung gebeten.

    Ich werde nun diese Tage mich auch noch an den Anbieter wenden und diese auffordern, mir den Betrag zu erstatten oder die Beantragung rückgängig zu machen.

    Parallel gab es auch eine Antwort vom UBA auf meine Anfrage:

    Wollte euch noch Rückmeldung geben, wie es bei mir ausging:

    Elektrovorteil kam zu mir zurück und meinte, es sei nicht rückabwickelbar und ich müsste mich an den Vorbesitzer wenden, um bei ihm Geld einzufordern.

    Der hatte mir die 150€, die er bekommen hatte auch überwiesen, aber wollte nicht mehr zahlen, obwohl ich ihm vorgeschlagen hatte, die Differenz zwischen EnBW (310€) und seiner Zahlung zwischen uns zu teilen, d.h. er zahlt mir noch 160/2=80€ und wir sind quitt.

    Das hat er nicht getan, obwohl ich ihm mit gerichtlichem Mahnverfahren gedroht hatte. Letzten Endes hab ich es dann dabei belassen, weil mir selbst der zeitliche Aufwand, zu einem Anwalt zu gehen zu hoch war für die potentiellen weiteren 160€. Rechtschutzversicherung hätte ich, aber mir war es einfach zu doof.

    In 2027 gibt es dann neues Spiel, neues Glück und sollte dann immer noch irgendwo ein Abo laufen, dann fahre ich die großen Geschütze (Anzeige wg. Betrug, Einschaltung Anwalt) auf.

    MG4 LUX Andes-grey, MY23, seit 02/26 bei uns, mehr als 15tkm seitdem schon gefahren

    Renault Zoe 22kWh EZ 2016 - 125tkm

  • d.h. er zahlt mir noch 160/2=80€ und wir sind quitt.

    Das hat er nicht getan,

    Hätte ich auch nicht getan. Wenn er 150,- bekommen hat und Dir das gezahlt hat passt es. Du kommst jetzt mit 310,-, andere Anbieter bieten jetzt sogar über 400,-...hättest Du denn auch auf Geld verzichtet, wenn die Quote auf sagen wir mal 80,- gefallen wäre und ihm dann die Differenz gegönnt?

  • Die Frage die gestellt werden muss, ist doch, wer hat den Fehler gemacht

    - der ehemalige Eigner

    - der THG Vermittler

    - das KBA

    und wer ist haftbar.

    Wenn das Auto seit Oktober 2025 für den Vorbesitzer abgemeldet war, warum muss dann das KBA den THG Anspruch überhaupt jedes Jahr neu anerkennen, wenn nicht mal auffällt, dass das Auto nicht mehr auf den Antragsteller zugelassen ist?

    MG 4 Luxury (MJ22), Diamond Red&Black Roof, EZ 06/2023, Produziert am 16.01.2023, Entertainment System Version : SWI68-29958-1300R73, Werkstatt-SOH-Wert 98% (20.6.2025, 24.250 km), DiY-SOH-Wert 96,6 % (26.06.2025, 26700 km), DiY-SOH-Wert 95,6% (20.12.2025, 30910 km), DiY-SOH-Wert 94,9 % (30.05.2026, 36.000 km), Werkstatt-SOH-Wert 94 % (18.06.2026, 37.233km), DiY-SOH-Wert 93,8 % (09.09.2026, 40.202 km)

    VW Touran United, 2.0 TDI, EZ 2008, DSG, Klimaautomatik, Glasschiebedach, Anhängerkupplung

  • Das UBA prüft den Antrag... nicht das KBA.

    Und da liegt die Krux, weil die nur prüfen, ob die Voraussetzung besteht über Fz-Schein und ob für die FIN bereits ein Antrag genehmigt.

    Es gibt anscheinend keine direkte Vernetzung des UBA mit KBA-Daten. Vermutlich würde das auch keiner von uns wollen aus Datenschutzgründen.

    So hat weder UBA noch Vermittler eine Option, die Aktualität der Eintragung laut Fz-Schein (Scan) zu prüfen.

    Bedauernswert, aber isso.

    Letztlich hätte der Vorbesitzer aktiv werden müssen und sein Abo kündigen. Das hat er versäumt.

    Rechtlich sehe ich ihn in der Pflicht... aber letztlich müsste so was ein Richter entscheiden.

    Meiner Ansicht ist er schadenersatzpflichtig nach BGB § 823 BGB, der regelt die Schadensersatzpflicht "bei der widerrechtlichen und schuldhaften Verletzung geschützter Rechtsgüter wie Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder sonstiger Rechte."

    "Die Art und Höhe des Ersatzes richten sich nach den §§ 249 ff. BGB. Grundsätzlich gilt der Grundsatz der Naturalrestitution, wonach der Schädiger den Zustand herstellen muss, der bestehen würde, wenn der schädigende Umstand nicht eingetreten wäre."


    D.h. ich hätte 310€ von EnBW erhalten, die mir zu erstatten wären. Unabhängig von dem, was der Vorbesitzer selbst bekommen hat.


    MG4 LUX Andes-grey, MY23, seit 02/26 bei uns, mehr als 15tkm seitdem schon gefahren

    Renault Zoe 22kWh EZ 2016 - 125tkm

  • ich hätte 310€ von EnBW erhalten,

    Auch schon zum Zeitpunkt des Autokaufs?

    Ich behaupte, es zählt für die Höhe des Schadens der Verkaufstag, keine evtl. in der Zukunft liegende höhere Summe.

    Aus einem anderen Beitrag lese ich heraus, das Auto wurde im Oktober 25 abgemeldet.

    Müsste dann nicht die Quote evtl vom 01.01 herangezogen werden?

    Ist bestimmt ein trefflicher Streitpunkt vor Gericht und da ist man wie auf hoher See...;)

  • Du hast den folgenden Satz evtl überlesen:
    "Die Art und Höhe des Ersatzes richten sich nach den §§ 249 ff. BGB. Grundsätzlich gilt der Grundsatz der Naturalrestitution, wonach der Schädiger den Zustand herstellen muss, der bestehen würde, wenn der schädigende Umstand nicht eingetreten wäre."

    Wenn der schädigende Umstand nicht eingetreten wäre, hätte ich zum Zeitpunkt der Beantragung meiner Prämie (so wie für meine Renault Zoe) 310€ erhalten.
    Sei es wie es will, wir werden es nicht erfahren... weil ich nicht vor Gericht gehe.
    Ausser jemand anders geht vor Gericht mit ähnlichem Fall.

    Ein Freund von mir hat übrigens in ähnlichem Fall (Auto bereits in 2025 gekauft, 2026 Prämie von anderem THGVermittler zertifiziert) von dem Vermittler den geforderten Betrag von 310€ direkt ausbezahlt bekommen.
    Keine Ahnung was da dann zwischen Vorbesitzer und Vermittler vereinbart wurde.

    MG4 LUX Andes-grey, MY23, seit 02/26 bei uns, mehr als 15tkm seitdem schon gefahren

    Renault Zoe 22kWh EZ 2016 - 125tkm

  • hätte ich zum Zeitpunkt der Beantragung meiner Prämie

    Und Du ignorierst, dass zwischen Zulassung auf Dich und Beantragung der THG-Quote Monate liegen können.

    Deswegen hatte ich nachgefragt.

    Da wird kein Richter sagen, wir nehmen den höchstmöglichen Betrag auf den Sie gewartet haben.

    Er wird fragen, warum das nicht direkt nach Kauf und Zulassung aufgefallen ist.


    Aber seis drum, Du siehst Dich im Recht,

    Recht haben und bekommen sind trotdem nicht immer das Selbe ;)

  • Meines Erachtens ist er im Recht. Wie hätte er erahnen sollen, dass die THG-Quote gestellt worden ist? Das kann man nicht sehen...