Habe beim TÜV Hessen in Frankfurt/Main angerufen. Ein sehr hilfsbereiter Mitarbeiter im Backoffice hat meine Frage "Stützlast oberhalb Herstellerangabe grundsätzlich möglich?" entgegen genommen und einen entsprechenden Rückruf eines TÜV Prüfingeniers vorgemerkt - "kann aber ein paar Tage dauern ...".
Habe ihn um eine Tendenzaussage gebeten. Unter dem Vorbehalt, dass die offizielle Auskunft von einem TÜV Prüfingenieur kommen muss, hat er in seinem Gedächtnis gekramt. In den letzten Jahren hatte er auch vereinzelt Schriftverkehr zu Stützlasterhöhungen. Das von mir beschriebene Verfahren hat er grundsätzlich bestätigt. Die Stützlasterhöhung dürfe aber nur einen gewissen Prozentsatz der Herstellerangabe betragen. Belastbare Aussagen dann vom Prüfingenieur.
Auf Basis der angebotenen Lösung für das alte MG4 Modell könnte man von einer maximalen Erhöhung um 50% ausgehen - von 50 kg Herstellerangabe auf die in der Artikelbeschreibung genannten 75 kg. Sofern der Hersteller MG bei unserem MG4 Urban nicht an der falschen Stelle gespart hat - Dimensionierung der entsprechenden tragenden Teile - würde es auf maximal 67,5 kg Stützlast hinauslaufen.
Das werden die 4% sein, die wohl eine Art "maximale Abweichung" darstellen.