Nach weiteren Recherchen stellte sich heraus, dass der MG-6.000 Euro Rabatt daran geknüpft ist, dass der Käufer auch der Halter ist. Damit sollen Grau-Importe verhindert werden. Wenn Käufer und Halter nicht übereinstimmen, droht dem Händler, dass er den Rabatt vo. Hersteller - für den er in Vorleistung geht - nicht erstattet bekommt. Da ist klar, dass er nicht mitmacht.
Das ganze ist also unabhängig davon, dass nach deutschem Recht die Zulassung getrennt vom Kaufvertrag/Eigentum zu betrachten ist. Es geht hier um das Verhältnis Händler-Hersteller. Am Ende sitzt der Händler am längeren Hebel, indem er das Auto nicht heraus gibt.
Es bleiben 2 Möglichkeiten:
-Naher Verwandter mit gleichem Nachnamen - in der Hoffnung, dass es dem Hersteller nicht auffällt bzw nicht stört.
-Kaufvertrag auf den beabsichtigten Halter umschreiben. Das birgt bei uns aber das Risiko, dass MG den Rabatt nicht mehr gewährt, weil der 30.06. abgelaufen ist (auf der Webseite von MG habe ich den Rabatt übrigens auch nicht mehr gesehen).
Für mich konkret bedeutet das wahrscheinlich, dass die Strohmann-Geschichte von Tisch ist, da meine nahen Verwandten anders heißen. Aber vielleicht ist das auch ein Wink des Schicksals. Eigentlich bin ich eine ehrliche Haut und hab ein mulmiges Gefühl bei so einem Konstrukt. Die abweichende Halterschaft bei der Versicherung, KfZ-Steuer (vorerst ja nicht), THG-Quote, Bußgelder...das würde alles den Angehörigen mit einbeziehen.
Nichtsdestotrotz, weil ein Kommentar eine Anmerkung in die Richtung gab: Wir liegen lediglich um 500 Euro über das maßgebliche zu versteuernde Einkommen (und ja, da sind die Abzüge eingerechnet). Hätte ich letztes Jahr keinen Bonus vom Arbeitgeber erhalten, hätten wir Anspruch auf 4.000 Euro Kaufprämie 🤡