Wahl-Group: Austausch über Lieferverzögerungen MG4 und MG4 Urban 2026 - ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

  • Fassen wir mal zusammen:


    Auf Großzügigkeit hoffen, Anzahlung bzw. Zahlung ist Insolvenzmasse.


    Wer noch auf ein Wunder bei Bestellungen und Auslieferungen hofft/wartet glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.


    Unglückliche Situation, Besteller ohne Anzahlung Rücktritt und alle die Anzahlungen gemacht haben sich auf das schlimmste einstellen, nämlich das die Kohle zum größten Teil weg ist.

  • Oh man, ich hatte echt auf eine Lieferung im Oktober gehofft. Das wurde mir im Juni, natürlich unter Vorbehalt, als möglicher Termin genannt. Jetzt rechne ich nicht mal mehr mit Januar, bzw überhaupt einer Lieferung. Da ich wahrscheinlich auch vorher nicht widerrufen kann muss ich wohl nochmal Geld in mein aktuelles Auto stecken. Nochmal sechs Monate ab Januar schafft das Teil nicht. Das Geld fehlt dann wieder für ein neues Auto. Aber alles jammern auf hohem Niveau, wenn man an die armen Teufel denkt die schon bezahlt haben.

  • Dieser Haufen ist so gottlos miserabel unterwegs....

    ... wie 100-fach gesagt, sehr unschöne Herausforderungen,

    dennoch haben wir hier, im herstellerunabhängigen Forum

    Regeln, Anstand und eine Netiquette zu beachten.

    Soll ich das noch in Schriftgröße 80 hinschreiben, das die unfähigen Leute das verstehen?


    Super wäre es, einfach sachlich zu agieren,

    auch / insbesondere hier im Forum :!:


    Edit: Darüberhinaus wäre die Bitte an alle User,

    den Offtopic so gering wie möglich zu halten.


    Danke.

  • Mal ein kleiner Lichtblick für alle, die noch nichts angezahlt haben:

    Mir kam eben in den Sinn, dass ich bis heute keinerlei Auftragsbestätigung von denen bekommen habe. Wenn ich mich recht erinner, dann ging es vielen hier im Forum so. Ich habe denen lediglich den unterzeichneten Vertrag per Mail geschickt und danach nie wieder was gehört. Rechtlich ist somit aus meiner Sicht kein Kaufvertrag mit denen zustande gekommen und es gibt keinerlei Verbindlichkeiten beiderseits. Somit sehe ich hier nicht die Notwendigkeit bis nächstes Jahr abzuwarten und die in Verzug zu setzen, um aus dem Vertrag rauszukommen.

  • Das Thema ist halt echt nicht leicht für uns... Wir bitten um Verzeihung, dass du uns so oft zurechtweisen musst. Bitte aber auch etwas Verständnis... machen wir sicher nicht mit Absicht. Hier ist halt der einzige Ort wo wir drüber reden können. Ich finde aber auch, dass wir relativ human noch sind...

  • Mal ein kleiner Lichtblick für alle, die noch nichts angezahlt haben:

    Mir kam eben in den Sinn, dass ich bis heute keinerlei Auftragsbestätigung von denen bekommen habe. Wenn ich mich recht erinner, dann ging es vielen hier im Forum so. Ich habe denen lediglich den unterzeichneten Vertrag per Mail geschickt und danach nie wieder was gehört. Rechtlich ist somit aus meiner Sicht kein Kaufvertrag mit denen zustande gekommen und es gibt keinerlei Verbindlichkeiten beiderseits. Somit sehe ich hier nicht die Notwendigkeit bis nächstes Jahr abzuwarten und die in Verzug zu setzen, um aus dem Vertrag rauszukommen.

    ein vertrag, kann auch ohne Papier entstehen. Wenn die bei sich ein Auftrag für dich angelegt haben, besteht Verbindlichkeit. Hab auch so bei Autohaus Kegler, hab nichts auf Papier, aber ich hab ein Vertrag bei denen. Da solltest du zur Not eine kostenlose Erstberatung machen.

  • Mal ein kleiner Lichtblick für alle, die noch nichts angezahlt haben:

    Mir kam eben in den Sinn, dass ich bis heute keinerlei Auftragsbestätigung von denen bekommen habe. Wenn ich mich recht erinner, dann ging es vielen hier im Forum so. Ich habe denen lediglich den unterzeichneten Vertrag per Mail geschickt und danach nie wieder was gehört. Rechtlich ist somit aus meiner Sicht kein Kaufvertrag mit denen zustande gekommen und es gibt keinerlei Verbindlichkeiten beiderseits. Somit sehe ich hier nicht die Notwendigkeit bis nächstes Jahr abzuwarten und die in Verzug zu setzen, um aus dem Vertrag rauszukommen.

    Das stimmt wenn es im Vertrag geschrieben ist ich bin so bei einem anderen Händler aus dem Vertrag gekommen da stand es unter Absatz 2 drin dass nach 21 Tagen eine Auftragsbestätigung seiten des Authauses fa sein muss ansonsten ist der Käufer nicht mehr an dem Vertrag gebunden.

  • Ich würde nochmal genau in den Vertrag schauen.bei meinem steht auf der ersten Seite irgendwo,dass die Bestellung auch gleichzeitig die Bestätigung ist. Theoretisch müssten die Verträge ja alle gleich sein. Kann mich da aber auch irren

  • Ich kenne es auch eher so, dass der Vertrag für den Kunden verbindlich ist. Der Verkäufer hat aber das recht X Tage nach Vertragsunterzeichnung den Vertrag aufzuheben. Wenn dies nicht passiert gilt auch für ihn der Vertrag als verbindlich.


    (So ists auch bei mir im Vertrag)


    Das hat eher den Hintergrund, dass man als Käufer nicht doof da steht, wenn man keine Auftragsbestätigung erhalten hatte und nach 5 Monaten dann vom Verkäufer gesagt wird dass der Vertrag gar nicht zustande kam mit Verweis auf die fehlende Bestätigung...


    Würde definitv einfach mal in den Vertrag schauen.