Aha, welches denn? Solange er das Auto nicht übergibt, also übereignet, gibt's auch kein Problem...
Rechtlich hat er in der Tat noch das Eigentum am Fahrzeug und auch den Besitz. Aber die Gefahr einer Wertminderung aufgrund einer erstmaligen Zulassung durch den (ggf Nicht-Mehr-) Käufer besteht dennoch.