Nach mittlerweile zwei kompletten Reparaturversuchen an meinem MG4 XPower – zunächst mit Verstrebung, dann mit Erneuerung der Lenkraddämpfung, sämtlicher Silentblock-Lager der Vorderachse und der gesamten Hinterachse – hat sich das Problem mit den Vibrationen keinesfalls gelöst, sondern ab höheren Geschwindigkeiten sogar verschlechtert. Während erst ab 90-130 km/h spürbare Vibrationen auftraten, sind diese seit dem letzten Werkstattbesuch ab 140-150 km/h drei- bis viermal stärker geworden.
Nach allem, was ich im Austausch mit anderen Betroffenen und in verschiedenen Foren recherchiert habe, handelt es sich mutmaßlich um einen Konstruktions- bzw. Designfehler, für den es bislang keine dauerhafte Lösung gibt. Besonders enttäuschend ist, dass die Werkstatt sich darauf beruft, bei Geschwindigkeiten über 120 km/h keine Überprüfungsmöglichkeiten zu haben, da in der Schweiz offiziell nur 120 km/h erlaubt sind. In meinen Augen ist das eine ausgesprochen schwache Argumentation – schliesslich wäre es die Pflicht des Herstellers und seiner Vertragswerkstätten, bekannte Probleme auch unter ausserordentlichen Bedingungen technisch zu prüfen. Es ist wohl kaum zumutbar, dass der Kunde mit einem Fahrzeug leben soll, das offenbar nur bis 120 km/h fehlerfrei funktioniert, zumal auch Fahrten im angrenzenden Ausland häufiger vorkommen und das Fahrzeug für deutlich höhere Geschwindigkeiten ausgelegt ist.
Ich habe das Gefühl, dass MG – wie viele Hersteller – auf eine Verzögerungstaktik setzt: Betroffene Kunden werden mit aufwändigen, langwierigen Reparaturen ruhiggestellt, in der Hoffnung, sie geben irgendwann auf. Bei einigen werden die Probleme vielleicht leicht milder, aber eine wirkliche Lösung gibt es meiner Erfahrung sowie den Foren zufolge nicht. Besonders enttäuschend ist, dass MG das Problem nicht offen kommuniziert oder wenigstens ehrlich darauf hinweist, obwohl es dem Hersteller nachweislich seit 2023 bekannt ist. Meiner rechtlichen Einschätzung nach ist das arglistige Täuschung.
Mein Vertrauen in den Hersteller und die Verkaufsstruktur ist nach dieser Erfahrung endgültig verloren. Dieses Vorgehen zeigt für mich, wie wenig Wert auf transparente Kundenkommunikation und nachhaltige Problemlösung gelegt wird.
Aufgrund der erfolglosen Reparaturversuche und der anhaltenden Mängel habe ich daher die Wandlung des Kaufvertrags beantragt, abzüglich der rechtlich vorgesehenen Nutzungsentschädigung.