Betrug: "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Wenn du das einem regulärem Autohaus unterstellen willst und damit denkst vor Gericht durchzukommen, viel Erfolg.
Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn man trotz eigener Zahlungsunfähigkeit diese nicht (rechtzeitig) anzeigt. Das ist hanebüchen.
Ich weiß das Strafanzeigen kein Geld kosten, es ist aber sicher nicht zielführend, wenn diese direkt wieder eingestellt werden, weil sie offensichtlich zu keinem Ergebnis führen werden.