Beiträge von IhasCoins

    Es spielt doch absolut und überhaupt keine Rolle wofür Geld was eingeht verwendet wird. Es ist doch keine zweckgebundene Spende.

    Wichtig ist hier der Vertrag zwischen Autohaus und Endkunde: Übereignung muss stattfinden. Der Käufer kann also eine Übereignung der beweglichen Sache verlangen. Das ist sein Recht. Betrug wird da kein Jurist feststellen können.

    Betrug: "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."


    Wenn du das einem regulärem Autohaus unterstellen willst und damit denkst vor Gericht durchzukommen, viel Erfolg.


    Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn man trotz eigener Zahlungsunfähigkeit diese nicht (rechtzeitig) anzeigt. Das ist hanebüchen.


    Ich weiß das Strafanzeigen kein Geld kosten, es ist aber sicher nicht zielführend, wenn diese direkt wieder eingestellt werden, weil sie offensichtlich zu keinem Ergebnis führen werden.

    Mit Anzeige drohen wegen Betrug und Insolvenzverschleppung und dass dem Insolvenzverwalter mal sehen ob die dann nicht flott werden.


    Sorry, aber wie will man wegen Insolvenzverschleppung anzeigen, wenn das Autohaus bereits in einem Insolvenzverfahren ist? Bitte keine Tipps geben, wenn man offensichtlich juristisch komplett unbedarft ist. Das bringt niemanden weiter. Auch Betrug fällt hier regelmäßig weg. Man kann und sollte sich aber vielleicht an einen Fachanwalt wenden.

    Sehr interessant eure Erfahrungen zu lesen! Ich habe bei Weller in Osnabrück Anfang Mai bestellt. Lieferdatum war für Ende Juni geplant. Stand jetzt ist der Wagen noch nicht da. Auf Nachfrage immer wieder dasselbe: Der Wagen soll kurzfristig eintreffen. Das geht schon seit ca. 6 Wochen so.


    Hat hier jemand Erfahrung mit Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz aufgrund der Lieferverzögerung? Ich denke darüber schon lange nach, habe aber im Moment noch die Hoffnung, dass der Händler sich nun doch noch in Kürze meldet und der Wagen endlich ankommt. Gerade wenn ich eure Beiträge lese, dass er bei euch nun endlich da ist nach ebenfalls langer Verzögerung.

    Nach 6 Wochen über den unverbindlichen Liefertermin kannst du das Autohaus in Verzug setzen. Damit kannst du dann auch nach einer von dir gesetzten Nachfrist (mind. 2 Wochen) vom Kaufvertrag zurücktreten. Dies ist keine juristische Beratung, sondern lediglich meine Meinung aufgrund besten Wissens und Gewissens. ;)

    Halte ich für recht normal. Du bist erst 10 min gefahren. Das ist noch nichts was die Batterie richtig in Schwung bringt. Versuche am besten Ladungen immer am Ende oder gegen Ende deiner Strecken zu machen.

    Aus Autohaus Sicht sogar ein großes Problem:

    - wenn der Käufer das den Brief erhält und zulässt und dann nicht bezahlt, entsteht dem Autohaus ein wirtschaftlicher Schaden


    Auto kann nicht so einfach direkt weiterverkauft werden, weil der Brief weg ist und noch dazu das Fzg bereits angemeldet ist.
    Rückabwicklung für das Autohaus kosten- und zeitintenisv, je nachdem wie sich hier der Käufer quer stellt.


    Ist das nicht bei jedem Rechtsgeschäft ähnlich? Wenn eine Seite nicht leistet, hat die andere ein Problem. Soll ich jetzt vor Eintritt im Supermarkt einen Pfand bezahlen, weil ich ja Waren in den Korb lege, die dann ein anderer nicht mehr nehmen könnte? Das ist doch absurd Leute...