Denke dran, du hast nicht nur Garantie, sondern auch die gesetzliche Gewährleistung. Das heißt, der Verkäufer muss nicht nur den Mangel beseitigen, sondern auch die Kosten erstatten, die dir auf dem Weg zur Werkstatt entstehen.
Sehr gewagte Aussage um nicht zu sagen schlicht falsche Aussage row-dy !
Erfüllungsort ist nach deutschem Gewährleistungsrecht der Ort des Erwerbes. Also faktisch immer der Agent!