Vom ADAC: Freie Werkstatt oder Vertragswerkstatt: Wohin für Reparatur und Inspektion?
ZitatNach einer EU-weiten Regelung muss der Autohersteller akzeptieren, dass Sie innerhalb der Garantiezeit zum Beispiel die Inspektion oder eine Unfallreparatur in einer freien Werkstatt machen lassen. Voraussetzung ist, dass dort nach Herstellervorschriften gearbeitet wird. Dann darf der Hersteller die Garantie-Leistung nicht mit der Begründung verweigern, dass diese Arbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden.
Prinzipiell spricht nichts dagegen, die Inspektionen bei einer freien Werkstatt zu machen, die Garantie ist davon nicht betroffen. Allerdings wird es evtl. Probleme geben bei Reparaturen, die sonst aus Kulanz gemacht werden.