@mg4ingolstadt
Soweit ich das beim überfliegen verstanden hab geht es dem Kläger um den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachweise für die verwendete Software.... das soll wohl laut dem NICHT nachträglich möglich sein. Und er will das wohl über die Urheberschiene beklagen....
Thema Open-Source is halt wieder so ne Sache wo das mit Urheberei ne ganz spezielle Kiste is.
Denn Open-Source Software darf jeder weiterentwickeln und wenn er diesen Source Code zugänglich macht kann man demjenigen auch urhebrrechtlich nicht an den Karren fahren. Das ist der Sinn und Zweck von Open Source.... da gibt es keinen einzigen Urheber, weil ALLES Open-Source auf vielen Urhebern basiert. Jeder hat einen Teil dazu beigesteuert und jeder darf weiter dazu beisteuern.
Ist da also nur eine Codezeile dazugekommen ist das ganze Thema schon wieder vollkommen hinfällig.....
Und selbst wenn keine hinzugekommen ist, sollte der nun vorhandene Nachweis ausreichen.
Aber wird man ja sehen...... urheberrechtlich sehe ich allerdings keinen Angriffspunkt, lasse mich aber gern eines besseren belehren.
Greetz
Cap