Ist klar, aber warum wollen sie das überhaupt wissen? Wer die Wartungen nicht durchführen lässt, bekommt doch bei der Rückgabe die "Quittung" sowieso.
Beiträge von Pugsy
-
-
Auch von mir wollte Arval wissen, wann und wo die Wartungen durchgeführt wurden. Den Hintergrund für diese Aufforderung (also was sie mit der Kennntnis anfangen wollen) kenne ich nicht.
-
Also ich für meinen Fall finde das Angebot gar nicht so schlecht:
Bislang: 25 Monate a 331 € bei 25000km/Jahr
Änderungangebot: 37 Monate insg. a 340 € bei 30000km/Jahr.
D.h. also: Ich würde rund 4000 € mehr zahlen für 40.000km Mehrkilometer. Ist das nicht gut?
-
aber warum werden da 2,80 Wartungen berechnet?
Das sind 2,8 Stunden. Eine Stunde kostet 199 € netto.
-
Sehr gut zu wissen für den Gebrauchtkauf!
Ja, da fehlt auch mir schlicht die Einsicht, z.B. für 1L Bremsflüssigkeit brutto >60 € bezahlen zu sollen (nur Material, versteht sich). Das kostet die im Einkauf ca. 3 €. Ähnliches gilt für die Kühlflüssigkeit. Bei Autodoc z.B. zahle ich als Endkunde nur ca. 12 €. Allein auf das Material Faktor 20 draufzuschlagen, ist schlicht unangemessen. Ich würde das alles nicht machen lassen, wenn ich nicht wegen des Leasings dazu gezwungen wäre.
-
Alles anzeigen
Hi,
1k€ wegen Kühlmittelwechsel ??? Hat das schonmal jemand gehabt ?
Ich hatte vor dem Kauf des Autos tatsächlich auch die Inspektionskosten angefragt - die Kosten waren je nach Inspektion 165 Euro und später einmal irgendwas mit 450 Euro wegen Wechsel diverser Flüssigkeiten. Das fand ich schon - naja. Aber 1kEuro ? Ich komm da nicht drüber weg.
Da sollte man ja schon fast überlegen, den ganzen Kram sein zu lassen, das Geld anzulegen und im Fall von Problemen auf die Garantie zu verzichten.
Gruß
Oliver
Hier der KVA. Ich verlängere das Leasing also nur auf 3 Jahre mit 90000 Gesamtkilometer

-
Leider wie bei einer Yacht: wer nach den Unterhaltskosten fragen muss, kann sie sich nicht leisten.
So sehen es viele Autohäuser (unterschiedlich je nach Lage in der Rebublik). Es gibt haufenweise Kunden, die durch markenvorgegebene Regeln und Garantien, gezwungen sind teure Inspektionen und "Wartungen" vornehmen zu lassen.
Ich frage mittlerweile auch vor dem Kauf/Leasing, wie die herstellerseitig vorgegebenen Seviceintervalle und Kosten sind. Nicht, dass ich mir die Services nicht leisten könnte, es geht mir ums Prinzip. Ein Beispiel: Mein anderes E-Auto ist ein Ford Explorer. Den hatte ich dem Opel Grandland E vorgezogen, weil Opel einen Service-Intervall von 10.000 km (und mind. 1xJahr) vorgibt. Bei Ford sind es alle 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung. Alle 10.000km zum Service heißt für mich: 4xim Jahr (mit allen Unanehmlichkeiten des Hinbringens und Abholens) - nein, danke. Und auch die Höhe der Inspektionskosten (Jeep ist da auch "weltmeisterlich" - hohe Kosten und häufige Intervalle, ohne Möglichkeit, den Service-Reset selber vorzunehmen) ist für mich ein Kritierium. Ich bin doch nicht dafür da, die Werkstätten "bei Laune" zu halten.
Übigens KVA für 96.000er Inspektion MG4 erhalten: 1.000 €. Wegen Kühlmittelwechsel der Hochvoltbatterie.
-
Mein Leasing geht 25 Monate. So ein Angebot habe nach Ablauf des 1. Jahres (das war März 2026) auch erhalten. Aber nicht reagiert. Mitterweile denke ich aber darüber nach, das Leasing um ein Jahr zu verlängern (wären 340 € mtl. für ein Jahr und weitere 40.000km), da der Wagen völlig störungsfrei fährt und 40.000km für rund 4000 € (340x12) auch sehr i.O. ist. Also meine Frage: Weiß jemand, ob ein Verlängerungsangebot erneut kommt, etwa kurz vor Ende des regulären Leasingvertrags?
-
Preisanfrage per E-Mail gesendet...
-
Habe ich auch bekommen und es wäre grundsätzlich gut für mich, wenn ich zu den beiden Reifenbutzen, die dort aufgelistet sind, hin könnte, da die dann mal tatsächlich sehr in der Nähe wären.
Und ich habe mich auch gefragt: Wenn ARVAL mir sowas schreibt, dann kann ich doch wohl auch problemlos dort meine (zweite) Inspektion machen lassen oder?
Ganz sicher bin ich da nämlich nicht.
Genau das war ja mein Gedanke: Ich als Leasingnehmer bin ausschließlich der Leasinggesellschaft ggü verpflichtet (diese ist Eigentümer des Fahrzeugs und mein Vertragspartner). Wenn also Arval die Reifenbuden als Werkstattvertragspartner ausweist und ausdrücklich den Leasingnehmern das Angebot macht, dort die Wartungen durchführen zu lassen, kann es keine Vertragsstrafe geben bei Rückgabe des Fahrzeugs nach Ende des Leasings, wenn man die Wartungen eben bei einer solchen Reifenbude hat durchführen lassen.