Ich hab gedacht ich steck ihn rein und dann kommt's gleich..
Dann lass ich es besser sein.
Das schreib ich ja schon lange, man sollte lieber die „Profis“ von den MG Agenten ranlassen, schon wegen der Gewährleistung die die übernehmen müssen.
Ich hab gedacht ich steck ihn rein und dann kommt's gleich..
Dann lass ich es besser sein.
Das schreib ich ja schon lange, man sollte lieber die „Profis“ von den MG Agenten ranlassen, schon wegen der Gewährleistung die die übernehmen müssen.
Diesen orangen Balken hatte ich auch schon, bei Akkuständen unter 10 %. Allerdings war beim nächsten Start der Balken wieder grün obwohl der Akkustand unter 6 % lag. Ich sag ja schon lange bei MG ist vieles zusammenklickt und dann nicht ordentlich getestet.
Hätte ja sein können
Bei Tesla "zaubert" man übrigens per Software z.B. Sitzheizung in die Rücksitze
Nee, auch bei Tesla wird nicht gezaubert.
Bei Tesla ist die Sitzheizung für die Rücksitze bereits installiert. Per Software wird dieses Feature nur noch freigeschaltet.
Wollte ich auch gerade schreiben. NMC brauchen keine Ausgleichsladung, LFP schon.
Das habe ich auch mal gedacht, bis mir auf einer längeren Strecke, nachdem ich 10 kWh DC nachgeladen hatte, der SoC regelrecht zusammengebrochen ist.
Damals hatte ich den Ladevorgang immer abgebrochen wenn das Ladeziel erreicht war.
Das mache ich nicht mehr, sondern warte bis das Auto die Ladung beendet. Ich habe daraus geschlossen das zumindest bei AC Laden am Ende der Ladung ein Ausgleich durchgeführt wird, sobald das Ladeziel erreicht ist.
Wenn das immer wieder kommt, könnte vielleicht ein manueller Neustart des Systems helfen. Ich mache das alle paar Wochen mal und seitdem hab ich auch keine Softwarespinnereien mehr.
Und was soll so ein Reset per Hometaste bringen? Oder meinst du man soll den Pluspol an der Batterie für einige Zeit abschrauben?
Wenn die Temperatur beim Start 4° oder kälter ist, dann kommt die Meldung unmittelbar nach de, „System ready“. Das ist bei unserem Touran genau so.
Nein, die Meldung kommt nur einmal. Das war von Anfang an so.
Es betrifft alle Vertragsstrafen die per Aushang an einem Parkplatz hängen.
Wenn man auf einen Parkplatz fährt schließt nach einen Vertrag, konkludentes Handeln (schlüssiges Verhalten), der Parkplatzbetreiber dadurch, das er das Befahren des Platzes duldet, der Fahrer dadurch, das er den Platz befährt und das Auto abstellt. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob der gebührenpflichtig ist oder nicht.
§ 309 BGB
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
6.(Vertragsstrafe)
eine Bestimmung, durch die dem Verwender für den Fall der Nichtabnahme oder verspäteten Abnahme der Leistung, des Zahlungsverzugs oder für den Fall, dass der andere Vertragsteil sich vom Vertrag löst, Zahlung einer Vertragsstrafe versprochen wird;
Holt euch das Geld zurück!
Parkplatzbewirtschafter können keine Vertragsstrafen per Aushang verlangen hat das OLG Bamberg Aktenzeichen 3 UKl 21/25 e entschieden.
Mit so einem Aushang verstoßen sie gegen § 309 Nr. 6 BGB „Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit“
Deshalb ist die Klausel unwirksam.
so ist es
Nein, so ist es nicht.
Wenn das Auto vor dem 1.1.2031 erstmalig zugelassen wurde, ab Erstzulassung 10 Jahre, jedoch längstens bis zum 31.12.2035.