Falls die fehlende EDR einen Sachmangel darstellt, wäre eine Verfolgung doch meine einzige Möglicheit, den Mangel beheben zu lassen bzw. wenigstens eine Minderung zu erhalten, doch hier im Forum ist das kein heißes Thema, also werde ich anderweiig Informationen beschaffen und dann das ganze ensprechend verfolgen lassen.
Welche Informationen willst du denn noch einholen.
Wenn die Erstzulassung nach dem 6.7.2024 liegt, dann ist das ein Sachmangel. Denn im Auto ist nicht was draufsteht. Es stellt sich auch die Frage ob das Fahrzeug überhaupt der EU-Übereinstimmungsbescheinigung entspricht.
Dass das hier kein heißes Thema ist, liegt wohl eher daran, das sich außer dir hier bisher niemand dafür interessiert hat.