Ich korrigiere:
Dann liegt die Gewährleistungspflicht in Zukunft beim Händler UND BEIM HERSTELLER!
Und Du als Kunde kannst Dir aussuchen welchen der beiden Du in die Pflicht nimmst oder kannst direkt auch gleich alle beide in die Pflicht nehmen. BGB!
Nein Gewährleistungspflichtig ist nur der Verkäufer. § 433 BGB, dazu die Beweislastumkehr, 477 BGB.
MG gewährt dann nur noch Garantie.
Der Unterschied ist folgender, Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht, da kann der Verkäufer keine Bedingungen stellen. Garantie ist eine freiwillig Leistung, die der Garantiegeber an Bedingungen knüpfen kann.