Da jetzt auch die Ford Werkstatt in Rotenburg MG-Service anbietet, wollte ich mir den Weg nach Bremen sparen und habe dort um ein Angebot für die dritte Jahresinspektion gebeten.
Es wurde ein Preis von € 144 + MwSt also knapp € 172 angeboten.
Ein paar Tage später habe ich folgende E-Mail gesandt:
zur Vorbereitung der Jahresinspektion übersende ich Ihnen eine Mängelliste.
• Das Dichtungsgummi an der Fahrertür ist in Höhe des Türschlosses gerissen.
• Klimaanlage, die einzustellende Temperatur liegt etwa 5° C über der gewünschten Temperatur.
• Bluetooth Verbindung zwischen Telefon und Multimedianlage unzuverlässig. Nach ein paar Tagen koppelt sich das Telefon nicht mehr automatisch.
Zum manuellen koppeln muss erst die Verbindung im Smartphone gelöscht werden, damit die Koppelung durchgeführt werden kann. Es wirkt als würde das Auto alle paar Tage seine MAC-Adresse ändern.
Den ersten Punkt habe ich bereits bei der zweiten Jahresinspektion reklamiert. Die Punkte zwei und drei habe ich bereits bei der ersten und zweiten Jahresinspektion reklamiert.
Softwarestand:
Entertainment System Version
SW168-29958-1300R46
Version der Telekommunikation
SNAKP18E32
Damit begann das Drama, ich bekam folgende Antwort:
Bezüglich Ihrer Beanstandung wäre vorab zu klären, ob diese innerhalb der Gewährleistung ausgeführt und abgerechnet werden können und verweisen auf die Garantierichtlinien.
Wie Sie uns schreiben, haben Sie diese zum Teil schon bei einem anderen MG-Vertragshändler reklamiert. Deshalb empfehlen wir, sich in diesem Fall an den entsprechenden MG-Partner zu wenden.
Meine Reaktion darauf:
Auszug aus den MG Garantiebedingungen:
"Für Infotainment, Komfort- und Fahrerassistenzsysteme beträgt der Garantiezeitraum 36 Monate ab Erstzulassung oder bis zur einer Laufleistung 72.000 Kilometern (je nachdem, was früher eintritt)."
Quelle: https://cdn.mgmotor.eu/files/MG_Motor_Deutschland_Garantiebedingungen_DE-04-25.pdf, Seite 4.
Damit sollte der Anspruch auf Softwareupdates geklärt sein.
Es wird immer kurioser, den mir wurde geantwortet:
vielen Dank für die Info.
Wie Sie uns mitteilen, ist die Erstzulassung am 12.06.2023, den Termin haben wir jedoch für den 18.06.2026 für die
Inspektion vereinbart, also nach Ablauf der 36 Monate. Eine nachträgliche Einreichung ist laut Garantiebedingungen
leider nicht möglich.
Unsere Planung lässt jedoch keinen früheren Termin zu, da
unser Elektrik-Fachmann vorher komplett ausgebucht ist.
Deshalb empfehlen wir, sich an den MG Partner zu wenden, bei dem Sie die Beanstandung schon einmal vorgetragen haben.
Es tut uns leid, dass wir Ihnen in diesem Fall nicht helfen
Also gut, dann erkläre ich halt kurz die Rechtslage:
maßgeblich ist lediglich, das der Mangel innerhalb des Garantiezeitraumes reklamiert wurde. Der Zeitpunkt der Behebung ist völlig irrelevant.
Das müsste ich Ihnen eigentlich nicht erklären müssen.
Daraufhin bekam ich folgende Antwort:
es tut mir leid, dass ich Ihnen da widersprechen muss. Unsere Erfahrung mit der Garantieabwicklung sind andere. Es gibt klare Vorgaben und Richtlinien, die wir einhalten müssen, andernfalls können die Kosten nicht übernommen werden.
Diesen Umstand möchten wir gerne vermeiden, zumal Ihr Fahrzeug sich jetzt noch in der Gewährleistung befindet und so die Kosten nicht zu eigenen Lasten gehen.
Ich denke ich werde auf die Dienste dieser Firma verzichten und meinen MG wieder in Bremen zur Inspektion bringen, obwohl der Weg dorthin gut 40 km weiter ist.