Beiträge von skyynet

    Naja, so ganz verschläft man das ja nicht. Es gibt ja einen sicheren Standard mit Plug & Charge. Die EU-Verordnung AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) verpflichtet Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladesäulen, bei Neuinstallationen oder umfassenden Modernisierungen den Kommunikationsstandard ISO 15118 (die technische Basis für Plug & Charge) zu unterstützen.

    Vermutlich will man nicht alle Betreiber zur Nachrüstung zwingen, weil sonst auf diese hohe Kosten zukommen. Abgesehen davon unterstützen noch nicht viele Autos den Standard. MG leider auch nicht.

    Autocharge ist so'n proprietäres Ding, was über die MAC Adresse des Autos läuft. Diese könnte theoretisch verändert werden. Daher potenziell unsicher.

    Plug & Charge wäre der richtige gute Standard (ISO 15118). Leider bietet MG dies in bisher keinem Auto an.

    Ich hoffe die Frage ist nicht allzu off-Topic, aber ich als Laie bezüglich Wallbox verstehe nicht so ganz den § 14a EnWG. Das meine Wallbox § 14a EnWG konform sein muss verstehe ich, aber muss ich diesbezüglich noch etwas extra in den Stromverteilkosten einbauen?


    Ich schaue mir gerade mobile Wallboxen an, wie bspw. die EM2GO, da ich ziemlich praktisch gelegen eine 16A CCE Steckdose habe und somit einfach nur die Wallbox "anstöpseln" muss. (angenommen die Leitung und der Stecker ist so in Ordnung, das lasse ich noch prüfen) Ist meine Denkweise so richtig?

    Die Wallbox muss nur dann steuerbar sein, wenn Du einen günstigeren Tarif willst. Hierfür benötigst Du aber auch einen extra Zähler und eine Möglichkeit, dass der Netzbetreiber die Leistung im Bedarfsfall reduzieren kann. Dies ist i.d.R. ein Smart Meter. Falls Du bereits Verbraucher hast, die §14a fähig sind (z.B. Wärmepumpe) und einen entsprechenden separaten Zähler hierfür hast, kannst Du die Wallbox auch daran anschließen.


    Ich habe zwar eine Wärmepumpe, die einen separaten Zähler mit Wärmestromtarif hat. Das diese zu alt ist, um gedimmt zu werden, durfte ich meine Wallbox und Klimaanlage nicht mehr daran anschließen. WP hat Bestandsschutz. Neue Geräte nicht. Ich habe jetzt aber ab November einen Hausstromtarif mit 25ct abgeschlossen, was nur noch 4ct über dem Wärmesttomtarif liegt.


    Kurz: Wenn Du Deine Wallbox an den Hausstrom anschließt, muss sie nicht regelbar sein. Dann Betreibst Du sie aber auch nur mit dem teureren Hausstrom.

    Mir ist auch keine zeitliche Beschränkung der Live Dienste bekannt. Vermutlich wird das eingesetzte Mobilfunkmodul hier das kritische Bauteil sein.


    3G war von 2004-2021 im Einsatz, also 17 Jahre. 4G wurde 2010 eingeführt, also vor 16 Jahren. Der MG4 Urban hat meines Wissens nur ein 4G Mobilfunkmodul verbaut.

    Wird 4G eingestellt, sieht's schlecht für uns aus. Damit ist aber vorerst nicht zu rechnen, da 5G häufig noch nciht "standalone" betrieben wird und auf 4G zurückgreift.


    Weit vorher könnte es allerdings für uns zu einem ganz konkreten Problem führen: NG-eCall ist erst ab Typzulassung 2026 vorgeschrieben. Bis Ende 2025 war nur eCall verpflichtend, das auf 2G/3G basiert. 3G wurde bereits 2021 abgeschaltet. 2G wird in Deutschland bis September 2028 von allen Anbietern abgeschaltet.


    Die sehr konkrete Frage lautet also eher, ob MG hier über das verbaute 4G Mobilfunkmodul NG-eCall per Update nachrüstet. Die Frage, ob ein Auto mit verbautem, aber nicht mehr funktionierendem eCall betrieben werden kann, ist bisher nicht abschließend geklärt.

    Ich finde es sehr teuer. Mein MG Cyberster ist bei der HUK24 versichert mit SF22 in der HP & VK mit VK €1000 SB und TK €0 SB für zusammen €633.

    Das Auto hat mehr als das Doppelte von unserem MG4 Urban gekostet. Somit würde ich beim MG4 Urban eher von €400 ausgehen.

    Ich dachte immer, man trifft bei Neuwagen Annahmen, die auf der Fahrzeugklasse und Motorisierung basieren.