Reicht das pauschale Gutachten z.B. der Borbet Y Felge mit den freigegebenen Reifengrößen dann aus?
Was meinst du mit pauschales Gutachten?
Jede Felge hat eigentlich eine ABE dabei - und in der ABE stehen die Fahrzeugmodelle dabei auf denen diese Felge ohne weitere Eintragungen/Kosten geschraubt werden kann! In der ABE steht z.B. auch für welche Bereifung die jeweilige Felge am jeweiligen Fahrzeugmodell zugelassen ist ohne weitere spezielle Eintragung.
Man muss aber aufpassen - die Borbet Y Felge und andere Felgen gibt es in unzähligen verschiedenen Größen (ähnlich wie bei Klamotten - für den Urban ist eine bestimmte Größe vorgesehen und dann muss auch noch in der entsprechenden ABE der MG4 Urban eingetragen sein.
Viele Felgen sind schon länger auf dem Markt, länger als es den MG4 Urban gibt - somit ist dieser logischerweise nicht in der ABE der Felge eingetragen. Oftmals werden ABEs aber nach und nach erweitert je länger die Felge auf dem Markt ist (ABE 2./3./4. Version...) - und irgendwann ist mit Glück auch der MG4 Urban eingetragen... Fahrer von VW-Modellen etc. haben hier natürlich eine größere Felgenauswahl einfach weil deren Modelle weiter verbreitet sind und es sich für die Felgenhersteller lohnt die ABE zu erweitern/ergänzen.
Und genau das ist das Problem; es gibt viele Felgen die theoretisch und praktisch einwandfrei auf den MG4 Urban passen - in deren ABE aber eben nicht der MG4 Urban eingetragen ist.
z.B. gibt es die Felgengröße/Bereifung 18 Zoll x 7,5J (Breite) mit ET39/40/41 mit einer zugelassenen Bereifung von 225/40 R18 bei unzähligen Felgenherstellern in unterschiedlichen Felgenmodellen. Aber nur bei wenigen gibt es für diese Felgengröße eine ABE für den MG4 Urban.
Klar gibt es noch das Teilegutachen, das ist aber mit zusätzlichen Prüfkosten verbunden und muss eigentlich auch eingetragen werden. Damit lassen sich dann oftmals "extremere" Reifen-/Felgenkombinationen eintragen, Kombinationen wo es möglicherweise eng zugeht - erst Recht in Verbindung mit Spurplatten, Tieferlegung, anderem Fahrwerk etc.
ABEs können eigentlich nur genutzt werden wenn sich das Fahrzeug im Originalzustand befindet (d.h. keine Tieferlegung, Spurplatten etc.).
Tuning und Zulassung: Die Unterschiede zwischen ABE, ECE, TTG und TÜV-Abnahme – cardiologie