Ich glaube Montag oder Dienstag. Leider habe ich das original nicht mehr. Ich kann nur sagen, wie es gelaufen ist, ich weiss, dass ich nirgendwo gegen gefahren bin. der Wagen steht sicher auf einem geschützten Carport, ohne möglichkeit eines Fremdzugriffes.
Es wurde schon einmal von einem User erwähnt, dass es sein könnte, dass jemand im öffentlichen Raum dein Fahrzeug angerempelt hat. Oder war das Fahrzeug zu keiner Zeit unbemerkt irgendwo im öffentlichen Raum gestanden z.B. als du deine Kinder rumgefahren hast? - es gibt es einige Möglichkeiten die so ein Schadensbild verursachen. Es unterstellt dir niemand, dass du den Schaden selbst verursacht hast!
Ein anderer User hatte bei der Übergabe an der gleichen Stelle einen Schaden bemerkt, evtl. verursacht durch Transportsicherung... das hilft auf jeden Fall allen anderen Käufern hier genau nachzusehen bei der Übergabe. So für sich gesehen ist es zwar auffällig, dass ein anderer Käufer bei der Übergabe ebenfalls einen Schaden an der Stelle hatte aber letztlich kann das auch Zufall sein und ist kein Beweis für irgendwas. Dir bzw. deinem Anwalt würde es evtl. helfen wenn sich hier nun noch zig andere Käufer melden die bei der Abholung hier einen Schaden haben... - daraus würde sich dann doch ein Gesamtbild ergeben können.
Ganz ehrlich, auch der Kunde hat eine Mitwirkungspflicht bei der Übergabe. Du hast den Schaden bei der Übergabe nicht bemerkt... dafür macht es auch keinen Unterschied, dass Kinder dabei gewesen sind und es allgemein eine stressige Situation gewesen ist. Objektiv betrachtet spielt das einfach keine Rolle wie die Umstände gewesen sind. Ausreden "warum, weshalb, wie" sind nie erfolgreich. Du hast das Übergabeprotokoll zwar vor der Besichtigung unterschrieben, was man nicht machen sollte, was aber halt passiert in so einer Situation. Das war vom Händler definitiv auch nicht professionell... Allerdings spielt die vorzeitige Unterschrift vermutlich keine Rolle, du hattest den Schaden ja auch danach nicht bemerkt als das Auto noch auf dem Hof stand!
Ich bin eher auf der Seite des Händlers - soll er den Schaden auf sich nehmen wenn er sich genau so sicher ist wie du es bist? (nur mit dem gegenteiligen Ergebnis, d.h. dass der Händler meint, dass der Schaden an der Übergabe noch nicht vorhanden gewesen ist?) Der Kunde mag zwar lt. Sprichwort König sein aber aus eigener Erfahrung weiß ich dass sich Kunden heutzutage selbst manchmal wenig königlich verhalten.
Es steht quasi Aussage gegen Aussage, du hast keine Beweis, der Händler hat keinen Beweis. Sowohl du und der Händler hätte zumindest Fotos machen können um die eigene Meinung zu stützen bei der Übergabe.
Jetzt bleibt wohl nur die Rechtschutzversicherung in Anspruch zu nehmen. Das sie zahlt ist schon einmal gut, ansonsten würde ich auf die Aussagen in der Hotline der Rechtschutzversicherung nicht viel geben... Anwälte sind sich meistens sicher, dass sie ihre Fälle gewinnen bzw. lassen den Kunden im Glauben. Das betrifft aber auch die Gegenseite. Am Ende entscheidet ein Richter. Vorbehalte deswegen das Autohaus zu belangen solltest du nicht haben, jeder hat das Recht Dinge aus vor Gericht entscheiden zu lassen wenn man sich unrecht behandelt fühlt. Als Geschäftsmann ist das heutzutage fast Alltag, dass manches Mal ein Gericht entscheiden muss...
Ich verstehe deinen Ärger, verstehe aber auch den Händler. Niemand hier kann sagen wie, wo und durch wen es passiert ist.