Beiträge von Protkenny

    Sieht für mich sehr günstig aus, auch wenn ihr schon SF13 habt.


    Bei mir wollen die (über CHECK24) 1.350 Euro haben (SF5/9k km/gleiche Selbstbeteiligung - und das in der Basisabsicherung).


    Eure Regionalklasse ist wahrscheinlich recht günstig.

    Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die über ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro verfügen.


    Quelle: https://www.bafa.de/DE/Energie…voraussetzungen_node.html


    Haushaltsjahreseinkommen, das wird berechnet aus dem Einkommen aller in einem Haushalt lebenden Personen.

    Habe das mit dem Haushaltseinkommen auch so verstanden. Muss zum Nachweis dann der Steuerbescheid aller volljährigen Haushaltsmitglieder vorgelegt werden?


    Was dafür spricht: Auch Ehepartner können sich getrennt veranlagen lassen und haben dann 2 Steuerbescheide. Dass Ehepartner im gleichen Haushalt grundsätzlich füreinander einstehen und gemeinsam haushalten und wirtschaften, dürfte ja unbestritten sein.

    Kannst du machen, wird im Garantiefall aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu Diskussionen mit MG führen. Gerade bei ATU 😁

    Sehe ich genauso. Auch PitStop gibt ja eine Zusage "nach Herstellervorgaben". Im Zweifel musst du dich dann mit MG und der Werkstatt streiten, die auf den jeweils anderen verweisen.


    Zumindest die ersten 3-4 Jahre werde ich daher in den sauren Apfel beißen. Wenn ich das Auto darüber hinaus behalte und kein großer Garantiefall aufgetreten ist, wechsel ich womöglich auf die freien.

    Mercedes B Klasse 2013, 110.000km


    Langsam kommt der Zeitpunkt, wo die Reparaturen/der Service nicht mehr wirtschaftlich sind. Außerdem werde ich jetzt noch einen ganz vernünftigen Preis beim Verkauf ergattern.


    Auf der anderen Seite wollte ich schon lange aus Überzeugung (bessere Technik, günstigere Energiekosten, Umwelt) auf ein BEV wechseln. Der Iran-Krieg war da Katalysator. Und da hierdurch auch der Gebraucht-e-Wagenmarkt negativ beeinflusst wurde, kam das Angebot von MG für einen Neuwagen (!) gerade recht. Ist auch meiner erstes Neufahrzeug und ich bin sehr gespannt.

    Die physische Übergabe hat damit nichts zu tun. Es gibt einen Kaufvertrag, das Geld ist beim Händler, die Papiere bei mir. Eigentümer bin ich, der Händler zu dem Zeitpunkt nur noch Besitzer.

    Bei Interesse solltest du einmal eine Jura-Vorlesung besuchen. Das ist ein klassischer Fehlschluss eines Laien.


    Das Schuldrechtsverhältnis (hier der Kaufvertrag) ist zu trennen vom Verfügungsgeschäft (die Eigentumsübertragung). Der Kaufvertrag beinhaltet lediglich die Pflicht, das Eigentum zu verschaffen. Beides sind aber getrennte Geschäfte.


    Eigentum geht über, wenn sich die Parteien darüber einig sind und eine - physische - Übergabe der Sache stattfindet.


    Das gilt auch bei KfZ. Der KfZ-Brief ist nur ein Indiz für die Eigentumsverhältnisse, aber kein Beweis darüber.


    Auf der anderen Seite ist der Besitz (also die tatsächliche Verfügungsgewalt) des Händlers ebenfalls ein Indiz für das Eigentum.


    Daher wird die Polizei in dem Setting "Neuwagen steht beim Autohaus und soll nicht herausgegeben werden" gerade nicht den Besitz brechen.

    Und spätestens wenn du ihn zugelassen hast sind die Fahrzeugpapiere in deiner Hand und rechtlich gesehen bist du Eigentümer. Wenn der Händler den Wagen dann nicht rausrückt , wäre das vermutlich Unterschlagung. Was im Innenverhältnis zwischen MG und Händler geschieht, kann dir egal sein. Klar, im Worst-Case müsste man sich hier streiten aber mit den Papieren in der Hand und einem Händler der mir mein Eigentum nicht rausrücken möchte, hätte ich kein Problem das vor Ort mit der Polizei zu klären. In meinem Kaufvertrag und den dazugehörigen Klauseln steht kein Wort, das die Prämie an irgendeinem Bedingungen geknüpft wäre.


    /Edit: Du hast im Moment halt das Problem, dass du beim Händler mit Zulassung gekauft hast und das vertraglich so festgehalten wurde. Da hat der Händler dann halt im Moment die besseren Karten auf der Hand.

    Rechtlich leidet deine Situation aber selbst bei Zulassung auf deinen Namen aber womöglich daran, dass du noch gar kein Eigentum erworben hast, weil das Fahrzeug dir noch nicht übergeben wurde. In diesem Fall würde die Polizei dann auch nichts unternehmen, sondern an das Gericht verweisen.

    Da der Vertrag zwischen mir und dem Autohaus geschlossen wurde und nicht zwischen mir und MG kann der Händler nicht einfach das Auto vorenthalten. Sobald die Bestellung angenommen wurde ist der Vertrag verbindlich. Alles weitere ist das Problem vom Händler der dann an MG rantreten muss. Wo hast du denn diese Klausel gelesen?

    Eine entsprechende Klausel habe ich in der Tat nicht gefunden. Diese faktische Situation hat mir die K.I. aufgeschrieben und dabei darauf verwiesen, dass bspw. bei Rabatten für Menschen mit Behinderung die besonderen Konditionen eben an diese persönlich geknüpft werden sollen - was mit der Halterschaft sichergestellt werden soll.


    Inwiefern das im Verhältnis Händler-Kunde auch vor Gericht bestand hat, ist natürlich eine andere Frage.


    Ich in meiner Situationen könnte natürlich auch einfach die Vollmacht für die Zulassung widerrufen, so dass der Händler die Zulassung nicht gegen meinen Willen auf meinen Namen veranlassen kann ;)


    Ich befürchte aber, der Händler wird sich da irgendwie rumwinden - nachträgliche Preisanpassung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage, weil erheblicher Preisunterschied, o.ä.

    Also wenn der Verkäufer mich darauf nicht hinweist hat das für mich keinerlei Bedeutung. Im Kaufvertrag steht davon kein Wort, in den AGB auch nicht. Demnach rechtlich Null relevant für mich. Ich kann das Auto zulassen auf wen ich möchte, das geht weder MG noch den Händler was an. So zumindest sehe ich das

    Rechtlich bin ich da bei dir. Habe bei meinem AGB auf die Schnelle auch nichts gefunden. Die Frage ist halt, ob du das notfalls vor Gericht durchfechten möchtest - so lange kein Auto hast und das Damoklesschwert des Prozessrisikos über die schwebt