Aber das Konstrukt fällt doch auf die Nase, wenn jemand den Wagen selbst zulässt. Woher soll der Händler wissen, auf wen der Wagen zugelassen ist, wenn man zur Abholung mit Kennzeichen kommt? Die Zulassungsbescheinigung bekommt der Händler doch dann so nie zu sehen.
/Edit: Wenn du, wie ich auch, mit Zulassung geordert hast, dann natürlich schon. Aber ich glaube nicht, das hier jeder der den Urban bestellt hat, vom Händler zulassen lässt. Ich mein, ich hab im Wartesaal schon von ein paar gelesen, die ihn selbst zugelassen haben. Deren Händler wurde das bestimmt nicht zulassen (höhö), wenn es für ihn ein Risiko birgt.
Vielleicht lässt der Händler sich bei den Selbst-Zulassern den Fahrzeugbrief zeigen und wenn da der Käufer nicht drin steht, wird das Auto nicht rausgegeben oder zur Nachzahlung des Rabatts aufgefordert? Vertraglich könnte das mit den AGB abgesichert werden. Diese Verknüpfung dürfte m.E. zulässig sein, weil daran ja wiederum der Rabatt hängt, von dem man als Endkäufer profitiert.