Das steht direkt im nächsten Abschnitt im Adac Merkblatt
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mit Referenz zur Eu-Regelung bezüglich Kfz Zulassungsverfahren und der Bereifung
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Dort steht z.b auch, dass man den höheren Wert nehmen muss wenn man die gleiche Bereifung fährt an allen Rädern und es unterschiedliche Achslasten gibt aber das ist ja klar, man wechselt ja hoffentlich ab und zu die Räder von hinten nach vorne und anders herum.
Da der deutsche Gesetzgeber nicht ausdrücklich vorgibt, sich an die im Fahrzeugschein eingetragenen Indizes zu halten kann man auch davon ausgehen, dass mit "Belastung" die Achslast gemeint ist, so wie mit Geschwindigkeit die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gemeint ist.
Es macht ja auch nur Sinn: Der Fahrzeughersteller sagt das Auto darf an der Hinterachse mit maximal x belastet werden.
der Reifenhersteller sagt, die Reifen halten der Last von x (bzw. Der Hälfte hiervon) stand. -> alles i.O.
Wer das Auto dann über die Achslast beläd, die Reifen aber nur für die hälftige Achslast eine Zulassung haben und man dann aufgrund eines Reifenplatzers einen Unfall baut, der wird natürlich doppelt bestraft.
Wenn man hier ein Risiko sieht lässt man die Finger davon, groß Diskussionen wird es mit der Polizei aber nicht geben, warum auch.
Würde mich wundern wenn die überhaupt auf die Reifenindizes schauen und das abgleichen bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle.