Eine Felge wird für das TTG ( früher ABE) und damit auch für die Suche nach Zubehörfelgen im Wesentlichen* mit folgenden Maßen definiert.:
- Durchmesser in Zoll (z.B. 16")
- Breite in Zoll (z.B. 6,5 ")
- Ein Presstiefe (z.B. 48mm)
- Lochkreis und Abstand der Befestigungslöcher (z.B. 5x112)
- Durchmesser Zentrierloch (z.B
57,1 mm)
- Form der Auflagefläche der Radbolzen oder Radmuttern (Kegelbund oder Kugelbund)
Die Festigkeit ist Teil der Typisierung und wird beim Felgenkauf nicht mit Werten angegeben. Da ist die Traglast des Reifens wichtig. Diese steht im Kfz-Schein/ in der Zulassungsbescheinigung. Einen höheren Wert darf man, genauso wie einen höheren Geschwindigkeitsindex jederzeit nehmen.
Selbst wenn alle Maße exakt übereinstimmen sollten - was z.B. bei einzelnen VW / MB Felgen sein kann -, so ist dennoch zwingend eine Eintragung erforderlich da jede Felge zum jeweiligen KFZ-Type eine Zulassung (TTG / ABE) benötigt. Ab Werk ist das in der Zulassung des Autos enthalten.
Je nachdem was in der TTG/ABE steht und ob der gewünschte Fahrzeugtype aufgeführt ist oder nicht muss eine Eintragung oder sogar Einzelabnahme erfolgen. Also immer die TTG/ABE vor (!) Felgenkauf einsehen. Dabei auch auf die in der TTG / ABE angegebene Road-Reifen-Kombination achten.
Beispiel: Bei mein 18" Dezent Felgen ist der ZS Hybrid+ aufgeführt und damit wäre das eintragungsfrei. Allerdings mit 225er Reifen. Da ich 215er beibehalten wollte musste die Road-Reifen-Kombination doch eingetragen werden. Kosten um 185 €.
Ob der erforderliche Platz/Abstand zu Bremsanlage oder Federbein etc. gegeben ist ergibt sich i.d.R. aus den vorgesehenen Werksmaßen und ist nicht Teil der Felge Typisierung an sich. Das wird allerdings bei einer Eintragung richtigerweise sehr aufwendig und genau kontrolliert.
*= der Rest ist zu fachspezifisch und für den Kauf nicht wirklich relevant
Falls ich was vergessen habe o.ä., bitte gerne Ergänzen/korrigieren. Danke. 🤗