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mit Referenz zur Eu-Regelung bezüglich Kfz Zulassungsverfahren und der Bereifung
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Dort steht z.b auch, dass man den höheren Wert nehmen muss wenn man die gleiche Bereifung fährt an allen Rädern und es unterschiedliche Achslasten gibt aber das ist ja klar, man wechselt ja hoffentlich ab und zu die Räder von hinten nach vorne und anders herum.
Da der deutsche Gesetzgeber nicht ausdrücklich vorgibt, sich an die im Fahrzeugschein eingetragenen Indizes zu halten kann man auch davon ausgehen, dass mit "Belastung" die Achslast gemeint ist, so wie mit Geschwindigkeit die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gemeint ist.
Es macht ja auch nur Sinn: Der Fahrzeughersteller sagt das Auto darf an der Hinterachse mit maximal x belastet werden.
der Reifenhersteller sagt, die Reifen halten der Last von x (bzw. Der Hälfte hiervon) stand. -> alles i.O.
Wer das Auto dann über die Achslast beläd, die Reifen aber nur für die hälftige Achslast eine Zulassung haben und man dann aufgrund eines Reifenplatzers einen Unfall baut, der wird natürlich doppelt bestraft.
Wenn man hier ein Risiko sieht lässt man die Finger davon, groß Diskussionen wird es mit der Polizei aber nicht geben, warum auch.
Würde mich wundern wenn die überhaupt auf die Reifenindizes schauen und das abgleichen bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle.
Für den Einzelfall ist das die falsche Rechtsebene. Hier muss es um das gehen, was für das einzelne Fahrzeugmodell homologiert wurde.
Und da ist auch der Traglastindex der Reifen Teil der EU-Typgenehmigung / der Homologation für das jew. Fahrzeugmodell. Dabei sind die Hersteller oberhalb des rechnerischen Mindestwertes frei in der Festlegung des Wertes, den sie zur Homologation als Mindestwert angeben. Häufig sind diese Werte höher als der rechnerische Mindestwert.
Maßgeblich ist also die EU-Typgenehmigung/Homologation/Betriebserlaubnis, deren wesentliche Daten im COC-Dokument niedergelegt werden. Dadurch entsteht ein individuell für den jeweiligen Fahrzeugtyp festgelegter und verbindlicher Wert als Teil der Homologation / Betriebserlaubnis. Streng genommen und folgerichtig erlischt dann durch einen geringeren Lastindex auf den Reifen des Fahrzeugs tatsächlich die Betriebserlaubnis.
In der Praxis achtet da zwar kaum jemand drauf, als hilfreich hat sich aber bereits gezeigt eine Traglastberechnung vom TÜV dabei zu haben. Dafür brauchen die keine Hersteller-Freigabe und es hilft falls die Traglast doch mal Thema bei einer Kontrolle wird. Und auch das hat es tatsächlich schon gegeben.