Beiträge von MG 404

    So schlimm ist das nicht. Radabdeckung EU beachten, bei 1mm ET Unterschied zur Serienfelge wohl kein Drama zu erwarten :) . Achslast/zulässige Traglast der Felge beachten und Zuordnung Rad-Reifen. Das scheint alles zu passen und mein Mann beim TÜV findet das alles auch schick...

    Dann ist doch alles gut für dich.

    Übrigens wenn du anderen hier im Forum einen Gefallen tun willst, dann stell doch bitte das Gutachten hier ein. Es kann dann als Vergleichsgutachten genutzt werden und weniger erfahrene Kollegen/Kolleginnen hier im Forum hätten es leichter.

    Ist bei unserer Elli Wallbox genauso +/-. Die Wallbox ist m.W. auch nur auf 11 KW ausgelegt, da die meisten Netzte nicht mehr zulassen. Ist das heute noch so? Meine Info ist 5 Jahre alt.

    Ein guter Kaufmann schätzt das Risiko ab und kalkuliert es in den Preis ein, er verteilt das Risiko also gleichmäßig auf alle Kunden. So war das jedenfalls als ich früher meine kaufmännische Lehre gemacht habe und auch noch während meines BWL Studiums.

    Im Grunde ist es nichts anderes als das Restwertrisiko, das ja auch der Leasinggeber trägt.

    Nein ich habe kein Leasingvertrag vorliegen, da Privatleasing für mich überhaupt nicht in Frage kommt.

    Die Vita eines Autors ist per se ja nun Nachweis für die Richtigkeit einer Aussage, lass uns lieber weiter oben diskutieren und beim Sachverhalt bleiben.


    "der Leasingnehmer beabsichtigt eine Förderung ........zu beantragen um diese als Sonderzahlung zur Erreichung einer kleineren Leasingrate zum xx .xx.2026 einzuzahlen. Die Leasinggesellschaft übernimmt keine Gewähr für die Bewilligung der Förderung...."

    Quelle: Privat (nein, nicht mein Vertrag🤓)


    Wie denn auch, da der Antragsteller die Voraussetzungen erfüllen muss und die BAfA Entscheidungsträger ist. Die Summe wird zu einem fixen Termin fällig, entkoppelt von der Förderung. Auch das ist in sich logisch, da nur so ordentlich kalkuliert werden kann.

    Ist nicht vielmehr vorher die Leasingrate für dem Kaufpreis minus der erwarteten Förderung kalkuliert und trägt nicht der Leasinggeber das Risiko, ob die Förderung für das Fahrzeug genehmigt wird, bzw. die Förderung abrupt endet.

    Kaum vorstellbar.

    I.d.R. sichern sich große Unternehmen durch entsprechende Vertragsbedingungen ab. Wie genau muss man im Einzelfall nachlesen, aber kein halbwegs vernünftiger Kaufmann übernimmt freiwillig Fremdrisiken ohne Gegenleistung in min. gleicher Höhe, eher mit Risikoaufschlag.

    Oder hast du einen anderslautenden Leasingvertrag vorliegen?

    habt ihr keinen Strafzoll gegen China? In Deutschland zahlt MG ich glaube 31% Strafzoll. Also mit der MWSt gehen 50% des Preises an den Bund. Da wären sie schön blöd, sie würden die Förderung für chinesische Fahrzeuge blockieren, unterm Strich deutlich lukrativer.

    Genau genommen fallen 10% Import-Zoll und für MG's reine Elektro-KFZ zusätzliche 35,3 Sonderzoll an. Die Mehrwertsteuer wird nicht auf den Importpreis wirksam, sondern ist final im Endverbraucherpreis enthalten. Ohne den Importpreis genau zu kennen ist ein %-Wert der den Anteil des Fiskus am Fahrzeugpreis ausmacht nicht möglich.

    Schön, dass sich das so geklärt und im Normalfall uns auf die intelligente Ladung verlassen können.😂

    So ist der Wortlaut in den FAQ. Habe mich letztens mit einem befreundenden Rechtsanwalt darüber unterhalten und er meinte recht eindeutig dass man sich zurecht auf das "rechtzeitig" berufen kann.
    Sprich wenn es doch spontan geändert werden sollte, wird es spannend wie damit umgegangen wird, denn wer ein Auto bestellt kann für gewöhnlich nur schwer wieder von der Bestellung/Kaufvertrag zurücktreten.

    Sprich die Förderung muss gewährt werden, für ein bereits bestelltes Fahrzug. Wie die BAFA das nun technisch umsetzt ist halt die Frage. Theoretisch reicht ja die Bestellung mit beizufügen, um nachzuweisen dass es vor dem "Stichtag" bestellt wurde bzw. bevor die Änderung bekannt war.

    Alternativ

    Als Möglichkeit sehe ich auch dass direkt nach der Bestellung der Brief versendet wird um es noch anmelden zu können, auch wenn das Fahrzug erst 6 Monate später kommt.


    Das Auto schon bei der Bestellung zuzulassen ist, mal abgesehen davon das sich da kein Händler drauf einlassen dürfte (Haftungsrisiko etc.), absolut keine gute Idee. Fraglich ist auch, ob das rechtlich überhaupt zulässig, bzw. legal ist.

    Außerdem verteuert sich das Auto gleich zweimal durch Wertverlust und Versicherungskosten.