So ist der Wortlaut in den FAQ. Habe mich letztens mit einem befreundenden Rechtsanwalt darüber unterhalten und er meinte recht eindeutig dass man sich zurecht auf das "rechtzeitig" berufen kann.
Sprich wenn es doch spontan geändert werden sollte, wird es spannend wie damit umgegangen wird, denn wer ein Auto bestellt kann für gewöhnlich nur schwer wieder von der Bestellung/Kaufvertrag zurücktreten.
Sprich die Förderung muss gewährt werden, für ein bereits bestelltes Fahrzug. Wie die BAFA das nun technisch umsetzt ist halt die Frage. Theoretisch reicht ja die Bestellung mit beizufügen, um nachzuweisen dass es vor dem "Stichtag" bestellt wurde bzw. bevor die Änderung bekannt war.
Alternativ schon einen Antrag stellen, bevor das Auto zugelassen wurde (bzw. bevor es geliefert wurde) und den Rest nachliefern wenn es soweit ist.
Aber so oder so werden die Hersteller mächtig Dampf machen und Kreativ werden, falls es soweit kommen sollte 
Als Möglichkeit sehe ich auch dass direkt nach der Bestellung der Brief versendet wird um es noch anmelden zu können, auch wenn das Fahrzug erst 6 Monate später kommt.