dearred
Mal wieder eine "Von hinten durch die Brust ins Auge"-Frage:
Wenn ich mir schon jetzt z.B. die CMS C27 mit ET46 kaufen, damit fahren und kontrolliert würde, müßte ich ja sagen "ABE wird demnächst erteilt. Aaaber..."
Dieses Aaaber wäre:
Es gibt schon ABEs für die Serienreifen 235/45R18 von ATS
- auf 8" mit ET47 (die besagte Antares) UND
- auf 8,5" mit ET45:
8,5x18_ET45_ABE ATS_Compet_235erReifen.PNG
... beide ABEs ohne Vorführung beim Prüfer etc.
Der 235er Reifen auf ET46 liegt "geometrisch" genau zwischen den beiden ABEs mit ET 45 bzw. 47.
Daraus ergibt sich IMO, daß "logischerweise" gegen den gleichen Reifen auf 8x18" ET46 keine technischen Einwände bestehen können, solange die Freigängigkeit auf der Bremsanlage gegeben ist.
Könnte man damit bei einer Kontrolle durchkommen (wenn die C27 Felge tatsächlich nicht an der Bremse schleift)?