Beiträge von ulf

    Ab dem 01.01.2024 bekommen wir für einen erstzugelassenen MG4 nur noch 3.000 statt 4.500€ BAfA-Umweltbonus. Auch wenn der unverbindliche Liefertermin wie z.B. bei mir auf den 01.12.23 lautet.

    In meinem Liefervertrag steht:

    Zitat

    5.3 Haben wir einen unverbindlichen Liefertermin oder eine unverbindliche Lieferfrist vereinbart, können Sie uns vier Wochen nach Überschreiten dieses Termins bzw. dieser Frist zur Lieferung auffordern. .... Mit dem Zugang der Aufforderung kommen wir in Verzug. Haben Sie Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, ist dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises beschränkt.

    Theoretisch könnte ich also MG am 29.12. (wenn mein Wagen bis dahin nicht geliefert ist) in Verzug setzen, was gleichzeitig der letzte Werktag für eine 4.500€-Zulassung wäre. Anschließend könnte ich dann 1.500€ Verzugsschaden einfordern (§§ 280 und 286 BGB). Gleiches gilt für künftige MG4-Besitzer mit einem unverbindlichen Liefertermin im November 2023.


    Für den Jahreswechsel 2022 / 23 kann man auf der MG-Webseite immer noch lesen:

    Zitat

    Soweit eine wirksame Fahrzeugbestellung über ein vollelektrisches MG Modell bis einschließlich 31.12.2022 um 23:59 Uhr bei SAIC Motor Deutschland GmbH eingeht, soweit ein Kaufvertrag mit SAIC Motor Deutschland GmbH über das bestellte Fahrzeug wirksam zustande kommt und soweit ein Antrag auf Gewährung der staatlichen Förderung (Umweltbonus) durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle positiv beschieden wird, sichert SAIC Motor Deutschland GmbH die Zahlung des in 2022 für das bestellte Fahrzeug gültigen Herstelleranteils an der staatlichen Förderung (Umweltbonus) zu, auch wenn die Auslieferung und Zulassung in 2023 stattfindet. Sollte die staatliche Förderung (Umweltbonus) zum Zeitpunkt der Lieferung und Zulassung in 2023 ausgelaufen oder nur noch reduziert erhältlich sein, gewährt die SAIC Motor Deutschland GmbH einen Sondernachlass auf die Kaufpreisforderung in Höhe eines etwaigen Differenzbetrages zwischen dem in 2022 und dem in 2023 für das bestellte Fahrzeug gültigen Herstelleranteils an der staatlichen Förderung (Umweltbonus).

    Das liest sich erstmal sehr fair, aber m.E. geht es immer nur um den Herstelleranteil und nie um den Verlust wegen der reduzierten BAfA-Umweltprämie.

    War hier jemand zum Jahreswechsel 2022 / 23 von dieser Thematik betroffen? Wenn ja, was ist bisher dabei rausgekommen?


    Zum evtl. Schadenersatz für den entgangenen Teil der BAfA-Umweltprämie fand ich heute das hier:

    wenn du dich auf dem Fahrersitz bequemer hinsetzen willst schaltet das Auto wieder ein. Inkl. Abblendlicht

    Dagegen solte z.B. eine ~ 40kg Bleiplatte als Fahrersitzkissen helfen: Die wird die Sitzbelegungserkennung davon überzeugen, daß der Fahrer zu keinem Moment den Sitz verläßt. ^^

    Vielleicht reicht auch weniger Gewicht...?

    weil meine seitenscheiben von allein, meist nur 1 cm runterfahern wen er verschlossen ist.

    das ist nicht nue einmal sondern 5 mal passiert,

    Nur um Klarheit hinsichtlich des versehentlichen Drückens der FH-Schalter beim Aussteigen zu haben:

    Waren nach dem Aussteigen sicher alle Scheiben ganz oben, und vor dem nächsten Öffnen per Schlüssel waren sie leicht geöffnet?

    Das Grundthema wurde schon hier breit besprochen - ohne angenehme Antwort, so wie ich das sehe X(

    Dann werde ich noch die Zeit mit meinem alten Verbrenner genießen, dessen Tempomat sich von nichts verrückt machen läßt, was außerhalb des Autos ist <3

    Ich habe jeden Tag Fehlermeldungen.

    Betreffen die Meldungen auch sicherheitsrelevante Systeme wie z.B. Fehler Airbag oder "nur" Bugs, mit denen man trotzdem sicher fahren kann?


    Wenn Du insgesamt so genervt bist, daß Du Deinen MG4 am liebsten so entsorgen würdest wie ein Finne seinen Tesla...

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    ... kann ich Dich ansatzweise verstehen.


    Seit ich in diesem Thread mitlese, bereite ich mich innerlich darauf vor, ein unbezahlter Betatester für MG zu sein und hoffe, daß der XPower-Fahrspaß mich dafür auf Dauer entschädigt. Vielleicht stört mich ja auch gar nichts... die Hoffnung stirbt zuletzt 8)

    ich sehe den Fehler auch darin dass Du eine gleichförmige Fortbewegung mit einer gleichförmigen Beschleunigung verwechselst.

    Nein. Sondern ich nehme den kumulierten Leistungsbedarf zur Überwindung aller Fahrwiderstände "im Begrenzer" bei angezeigten 171 km/h, weil es da keine Beschleunigung mehr gibt, sondern eben nur noch eine gleichförmige Fortbewegung.



    Alle Fahrwiderstände (Luftwiderstand, Gleitreibung, Rollreibung) steigen quadratisch

    Und was sagst Du dann z.B. zu den Erläuterungen der Fahrwiderstände auf der Radler-Webseite, speziell zum FRoll = cr m g ?

    Da kommt die Geschwindigkeit gar nicht drin vor, d.h. die Rollreibung ist geschwindigkeitunabhängig immer gleich groß. Aber der Leistungsbedarf zu seiner Überwindung wächst trotzdem proportional zur Geschwindigkeit, wegen P = F * v ;)


    Aber auch an Dich die Frage:

    Mit welchem Weg würdest Du denn den Leistungsbedarf des MG4 für eine 110km/h Konstantfahrt (in der Ebene ohne Wind) berechnen?