Also zum Thema Traglast/Geschwindigkeitsindex habe ich bereits hier ein wenig geschrieben. Diesbezüglich liegt Pugsy nicht falsch.
BIFI: Nein, die Differenz zwischen 235/45 R18 und 235/40 R19 ist +0,3%, nicht +3,9%. Also alles i.O.
Das ist auch so richtig, sprich es sind in dem Fall nur +0,3% Abweichung.
Wobei die Grenzen für Abweichungen bei Radabnahme (§19(3) StVZO etc) folgendermaßen gefasst sind:
"Eine Toleranz von 101% vom größten und 96% vom kleinsten Abrollumfang, aus der Fahrzeuggenehmigung in Bezug auf Variante und Version (komplette Übereinstimmung der Schlüsselnummer), genannten Abrollumfang ist innerhalb dieser Grenze zulässig. Werden diese Grenzen überschritten, so ist zunächst eine Tachoangleichung Tachoprüfung erforderlich und ggf. sind einzelne Rad-Reifenkombinationen zu streichen."
Erfahrungsgemäß brauchen Fz ab einer Abweichung von +2% - +2,5% (je nach Marke) eine Tachoanpassung.
p.s. Verweis auf die ECE R39 ist hier eindeutig angebracht.
..
eine höhere Traglast funktionieren könnte..
Höhere Traglast funktioniert immer. Niedrigere jedoch höstens bis zur statischen Achslast aus ZB1 Felder 7.1-7.3 bzw. 8.1-8.3, siehe oben.
___________________
Falls ich etwas übersehen hab, bitte Bescheid geben.