Beiträge von dearred

    Welches ältere Rad/Felge/Reifen darf ich verwenden?

    Also passt das Rad XY von Golf A mit Baujahr B oder die Felge C von Hersteller D?

    Bei Felgen, die auf VW Konzern drauf passen, ist man schonmal nicht fallsch. Ich fahre so eine ältere ABE Felge mit gebrauchten Markenreifen (Allwetter), musste sie allerdings per Einzelabnahme eintragen.


    Bei mir hat sich das aber nur deswegen gelohnt, weil ich die Einzelabnahme "im Haus" zu Nulltarif bekommen habe.


    Ich denke der allgemein günstigste Weg: Allwetterreifen in Serie auf die Serienfelgen. Eben was Staffbull auch vorschlägt.

    ich würde das vom Preis abhängig machen. Vielleicht lässt sich sogar mit der neuen Unsinns-Prämie ein gebrauchter für knapp über 10k schießen. Die haben oft auch weniger km auf der Uhr als du und dein Akku scheint wirklich nicht der beste zu sein mit der SoH nach 35kkm

    Mir geht's aber wirklich nur um Experiment: Ich will anhand meines Nutzungsverhaltens von Anfang an beobachten, wie sich SOH und andere Sachen (erst recht in Bezug auf chinesische Autos) entwickeln. Hintergrund: Die Verbrenner werden "aussterben" und ich muss für mich selbst wissen: kann ich ein Elektroauto "gefahrlos" kaufen oder sollte ich lieber weiterhin (mit etwas monitärem Verlust) leasen? In diesem "gefahrlos" stecken dabei viele Parameter, die ich für mich selbst abwägen muss.

    Mich haben meine 92% SOH bei der 2. Inspektion auch etwas überrascht. Zumal mein LFP Akku so gut wie keinen Puffer hat. Zwar für LFP nicht kritisch, aber der Verlust geht dann halt direkt auf Reichweite.


    Ich werde irgendwann im Frühjahr einen Test selbst machen, dann aber groß über einen Ladezyklus (100-0-100). Letztendlich muss sich SOH so oder so im Preis widerspiegeln. Für mich wäre das dann als wohl Drittwagen nicht ausschlaggebend.


    Mit dem Kauf will ich an der Elektromobilität einfach weiter günstig "experimentieren".

    Bei dem Preis kommt dann ein Dokument raus, mit dem ich die zweite Größe WW fahren darf und muss es vermutlich dann zwingend auch eintragen lassen in die Papiere - richtig?

    Bei mir kommt kein Dokument bei raus: Ich mache die Tachoprüfung nur in Verbidung mit einer Abnahme (19(3)/19(2)) und bestätige dann auf der Abnahme, dass der Tacho gepasst hat. Ohne rentiert sich zu dem Preis keine Tachoprüfung.


    Einzelabnahmen (bei anderen Reifengrößen auf Serienfelge, als vom Hersteller vorgesehen, immer der Fall) erfordern immer unvezügliche Änderung der Papiere (ZB1). Abnahmen n. §19(3) StVZO dagegen nicht zwingend immer.



    Gibt es auch irgendwelche Einschränkungen/ zusätzliche Auflagen ala "nicht mit geänderten FW, Spurplatten,..."?

    Allgemein wird immer nur der momentane Anbau abgenommen.

    Höchstens sind noch "serienmäßige Variabilitäten" drin (meist also nur alle Serienmäßigen Räder/Reifen, was in diesem Thema ja nicht das Thema ist).

    Ist ja schön, wenn das geht... wobei meine Frage damit leider nicht ganz beantwortet ist.


    Sprich, das würde mich genauer interessieen, weil ich auch immer für sowas zu haben bin... aber mich interessiert dann von A-Z auch der Preis dafür.

    Kann ja auch per PN sein, wenn nicht öffentlich erwünscht :)

    Also:


    Manche Prüfstellen bieten die Tachoprüfung an. In welcher Form auch immer. Da einfach fragen. Preise sind flexibel/nicht wie HU vom Gesetzgeber "festgelegt". Ich verlange dafür zB (Stand heute)100€.


    Mehr gibt's da eigentlich nicht zu sagen.

    In Deutschland??

    Und dann wurde das offiziell eingetragen in die Papiere?

    Wird (muss) mit kalibrierten Geräten gemacht. Also alles wie es sein soll/wie es der Gesetzgeber verlangt.

    Gaaanz früher hat man das noch old fashioned auf einen Rollenprüfstand gemacht.

    Auf die 18-Zoll-Serienfelge passt 235/40 R18 zwar auch (8J reicht nach ETRTO aus für 235/40), das wird aber der a.a.S. nicht abnehmen (wegen Impact-Test, der für diese Reifengröße und Felge nicht vorliegt)

    Da muss ich leider einhacken:


    Serienfelgen "vetragen" durchaus Impactseitig bis zu 3 Stufen (je nach Hersteller) Maßverkleinerung. Dabei können diese Maßstufen auch einzig sowohl auf Querschnitt als auch auf Breite erfolgen. Aber auch gemischt.


    Ob sich der jeweilige Prüfer traut, das einzutragen, sei mal dahin gestellt. ;)