Das liegt vermutlich daran dass es auch nichts Besseres fürs gleiche Geld auf dem Markt gibt 
VG
SieDu
Das liegt vermutlich daran dass es auch nichts Besseres fürs gleiche Geld auf dem Markt gibt 
VG
SieDu
Es gibt keine Mods in diesem board. Vielleicht sollten die Betreiber diesen thread für ein paar Stunden oder Tage schließen, damit man sich Gedanken machen kann, ob man was zum Thema beizutragen hat oder nicht. Wir sind im übrigen auch nicht beim Thema
Yup. Sorry.
Bei dieser Gelegenheit wäre es aus meiner Sicht auch gleich notwendig die "selbsternannten Aufseher" zu entfernen 
VG
SieDu
Danke.
Ich als Branchentätiger bin wie kein anderer über Bußgeld/StVO/Straftatbestände/etc pp. informiert.
Ich denke aus meinen Texten muss mittlerweile auch klar geworden sein, dass ich "Mann bei Verstand" bin und mir meines Handelns bewusst.
Für "Leihen" unter uns ist diese Info dann vlt doch interessant.
Da ich weder "Leihe" noch ein Laie bin kann ich entspannt widersprechen und hier meine eigene Meinung schreiben 
Und Erfahrungsgemäß sind solche Argumente "bin wie kein anderer informiert" oder "Mann bei Verstand" sehr dünnes Eis wenn man die anderen Forenmitglieder nicht genau kennt 
VG
SieDu
row-dy: Wir hatten den Wagen genau 5 Wochen und 5 Tage zur Überprüfung und Fehlerbeseitigung zur Verfügung gestellt. Da sollte Zeit genug sein, eine Fehleranalyse zu erstellen, nachzubessern, zu testen und ggf. weitere Nachprüfungen vorzunehmen. Uns aber den Wagen mit neuen Bugs zu übergeben, funktioniert gar nicht. Auch hatten hier schon einige im Forum das Problem und ein Reset und anschl. neue Updates führten zu einer erheblichen Verbesserung.
Wenn Du so viel Ärger mit Deinem MG4 hast warum machst Du dann nicht das was auch andere Kunden in einer solchen Situation tun ?
Warum versuchst Du nicht Deinen Kaufvertrag zu wandeln ?
VG
SieDu
Genau so werden sich viele Erstkunden von chinesischen Herstellern verhalten.
Aber bekanntlich verkaufen die chinesischen Hersteller nicht über Qualität sondern über den Preis und dafür wird es aus meiner Sicht auch in Zukunft ausreichend Kunden geben.
VG
SieDu
Alles anzeigenSieDu und dearred dann erkläre ich es Euch mal mit einfacher Grundschulmathematik:
Die Mindestbreite einer Fahrspur außerorts beträgt 2,75 Meter. Diese Breite ist in den Richtlinien für die Anlage von Straßen (RASt 06) festgelegt. Sie gilt für alle Straßen außerorts, unabhängig von ihrer Kategorie. (Deine 3,5m gelten für Autobahnen!)
In besonderen Fällen, z. B. bei beengten Platzverhältnissen oder bei geringem Lkw-Anteil, kann die Fahrbahnbreite auch geringer sein. In diesen Fällen müssen jedoch andere Maßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit des Verkehrs zu gewährleisten, z. B. durch eine Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder durch die Einrichtung von Schutzstreifen für Radfahrer.
Laut StVO muss ein Radfahrer vom rechten Fahrbahnrand und insbesondere von parkenden Fahrzeugen einen Abstand von mind. 80cm einhalten weil er sonst im Falle eines Unfalls (sich öffnende Autotüre) eine erhebliche Mitschuld bekäme. Das ist der MINDESTabstand! Ich halte im Regelfall einen Meter ein und das darf ich auch! Mein Lenker ist 94cm breit. Also ist mein linkes Lenkerende schon mal bei mindestens 1,74m (in der Praxis bei 1,94m). Davon musst Du dann MINDESTENS 1,5m bzw. 2m Abstand halten. Das ergibt dann eine Breite von 3,24m bis 3,94m in der Du mit keinem Teil Deines Autos irgendwas zu suchen hast! Selbst im Mindestfall bist Du damit schon deutlich raus aus der Mindestfahrspurbreite! Im Gegenteil: Du musst sogar schon von der Mittellinie einen Abstand von mind. 0,49m halten. Bei allem anderen befindest Du Dich eindeutig und indiskutabel im Bußgeldbereich!
Rechnen wir jetzt noch Deine Fahrzeugbreite von 2,2m über Spiegel (Die Breitenangaben in den Technischen Daten sind immer OHNE Spiegel) bist Du vom rechten Fahrbahnrand mindestens 5,44m weg. Also hast Du bei einer Straße mit Mindestfahrbahnbreite außerorts bereits bis auf 6cm den LINKEN Fahrbahnrand erreicht. Fährt der Radfahrer (so wie ich) 1m weit vom rechten Fahrbahnrand weg DARFST DU IHN GAR NICHT ÜBERHOLEN weil Du den Mindestabstand nicht einhalten kannst! Selbst wenn er 10km so vor Dir her fährt musst Du hinten bleiben. Nun bestimmet der Radfahrer wann er glaubt sicher von Dir überholt werden zu können und dort etwas weiter nach rechts fährt.
Ich glaube einfach auch Du gehörst zu den Zeitgenossen die beim überholen eines Radfahrers einfach nur das Mindestziel erreicht haben wenn er anschließend beim Blick in Deinen Rückspiegel noch im Sattel sitzt und eine vertikale Grundausrichtung hat. Du hast wahrscheinlich keine Vorstellung davon was 1,5m Abstand heißt! Ich empfehle Dir mal das mit einem Meterstab auszuprobieren. Am besten bevor wir beide mal aufeinandertreffen. Denn Dir würde ich - wie schon bei zwei Autofahrern geschehen - an der nächsten Ampel den Außenspiegel abschlagen! Denn das versteht jeder Autofahrer wenn‘s um seinen eigenen heiligen Lack geht!
So Herr Lehrer, nach dieser "Extremwertberechnung Minimalbreite" mach doch bitte mal die andere "Extremwertberechnung Maximalbreite" (>4m breite Fahrbahn) und dann berechne den Mittelwert. Danach kannst Du Dich nochmal als Oberlehrer aufspielen 
Wie man an Deinem Post sehr gut erkennen kann ist es für jeden möglich sich das für exakt sein Szenario "schönzurechnen".
Ich bleibe trotzdem bei meiner (seit einigen Jahrzehnten) erfolgreichen Taktik und wähle den Abstand zum Überholen eines Radfahreres situationsbedingt aus und mache mir da keine weitern Gedanken drüber.
VG
SieDu
Ich bin ungefähr 3.000 km im Jahr mit dem Fahrrad unterwegs. Ich meide wo immer es geht Bundesstraßen ohne Radweg. Dort wird mit so geringen Abstand überholt, das man sich fast abgedrängt fühlt.
Es hat ja seinen guten Grund das seit einiger Zeit in der StVo ein seitlicher Mindestabstand in Metern beim Überholen von Fußgängern, Zweiradfahrern und Elektrokleinfahrzeugen vorgeschrieben.
Na klar. Aber der Abstand von 1,5 - 2m reicht vollkommen aus.
Wenn ein Radfahrer betrunken ist oder "sehr viel Platz braucht" dann ist er ein Problem und gehört von der Straße. Ein Überholen ist in diesem Fall immer extrem gefährlich (auch wenn man komplett auf die andere Fahrspur wechselt).
Wenn sich jeder an die Verkehrsregeln halten würde dann gäbe es solche Diskussionen überhaupt nicht 
VG
SieDu
eigentlich muss ich ehrlich sagen, das ich auf eine solche Diskussion keine Lust habe, weil es in meinen Augen etwas mit Anstand zu tun hat, einen sicheren Abstand ein zu halten. Die STVO sagt "mindestens" 1,5/2 m , also was hindert dich daran, außer dein Ego, einen vernünftigen Sicherheitsabstand einzuhalten?
Wenn Du auf eine solche Diskussion keine Lust hast dann wundere ich mich schon stark darüber dass Du überhaupt mitdiskutierst.
Ist ja keine Pflicht hier seine eigene Meinung zu schreiben.
Eine eigene Meinung zu haben ist auch kein Verbrechen. Ich überhole Radfahrer bereits seit Jahrzehnten und hatte noch nie ein Sicherheitsrisiko dabei und ich mache es wie "dearred" gerade beschrieben hatte. Alles easy und kein Problem und zu über 90% der Überholvorgänge kein Grund auf die andere Fahrspur zu wechseln.
Und Leute die über Anstand meckern haben meist selbst keinen 
VG
SieDu
Wie breit ist nochmal Dein Auto ? Und wie breit ist eine Spur ?
Bei 1,5m Abstand ist man aus meiner Sicht mit den rechten Reifen immer noch im Mittelteil der rechten Spur (wenn sich auch der Radfahrer an die STVO hält).
VG
SieDu
Bei einem japanischen Hersteller (mir fällt der Name gerade nicht ein) musste man immer die 12V-Batterie abklemmen und wieder anklemmen damit das Auto per APP wieder erreichbar war. Das Problem scheinen viele Hersteller zu haben.
Bei den anderen BEV's aus dem VW-Konzern die ich ab und zu fahre habe ich dieses Verhalten noch nie beobachten können.
VG
SieDu
 
		