Habe gerade gesehen - in der ABE wird ET46 genannt - die gebrauchten Felgen die ich gefunden habe sind ET33.
Damit gilt die ABE dann wohl nicht für diese Felgen, oder?
Habe gerade gesehen - in der ABE wird ET46 genannt - die gebrauchten Felgen die ich gefunden habe sind ET33.
Damit gilt die ABE dann wohl nicht für diese Felgen, oder?
linuxhippy So ist es.
Habe gerade gesehen - in der ABE wird ET46 genannt - die gebrauchten Felgen die ich gefunden habe sind ET33.
Damit gilt die ABE dann wohl nicht für diese Felgen, oder?
Richtig.
1. Felge muss von Kennzeichnung her exakt der in ABE beschriebenen entsprechen
2. Fz muss im Verwendungsbereich der ABE exakt beschreiben sein (Typ, EG-Typ Nummer, Leistung(sbereich))
3. Verwendung idealerweise von einer Abnahme bei TÜV nicht abhängig.
Ich hätte passende Felgen gefunden für die es ein ABE für den MG4 gibt.
Mich würde interessieren welche das sind.
Vielen Dank im Voraus.
Greetz
Cap
Hi Cap,
Ich hatte das Glück schlussendlich originale Stahlfelgen zu bekommen ( ARMPAS: über den Link auf kleinanzeigen.de hier - danke vielmals dafür).
Da es nicht sicher war ob ich die Felgen bekomme, hab ich eine Liste aus KBAs erstellt, die zumindest für meinen MG4 Standard passen:
47437; V2 MI 656 V2/ohne Ring; ET33
48069; V2 GR656 V2/ohne Ring ; ET46
49464; V10 RC27-656 V10 / ohne Ring ; ET41
50535; LK112 Y-8019 LK112 / Ø72,5 - Ø57,1; ET50
50553, V2 KK 656 V2 / ohne Ring; ET33
50409, B6 KK 706 B6 / Z66 Ø66,6 - 57,1; KK 706; ET25
51889; B6 LUC 757 B6 / Z66 Ø66,6-57,1 ET33 / 37
52975;TY98GA46ED571 PCD112 ET46; ET46
Ganz einfach: Soll die Abnahme nach § 19 (3) StVZO erfolgen, muss das Fahrzeug im Teilegutachten stehen. Für eine Abnahmne nach § 21 StVZO ist das nicht erforderlich. Es genügt ein Teilegutachten für ein beliebiges Fahrzeug. Klar muss die Felge technisch passen (worunter auch die Traglast fällt). So z.B. in meinem Fall: Ich habe eine Felge 8x18 ET35 gekauft. Reifen 245/45. Teilegutachten für VW. Felge passt technisch auf den MG4. Zum TÜV, Einzelabnahme und fertig.
Dass es ganz ohne Teilegutachten geht, habe ich nirgens geschrieben. Die von dir genannte Traglast steht ja im GutachtS
Ganz einfach: Soll die Abnahme nach § 19 (3) StVZO erfolgen, muss das Fahrzeug im Teilegutachten stehen. Für eine Abnahmne nach § 21 StVZO ist das nicht erforderlich. Es genügt ein Teilegutachten für ein beliebiges Fahrzeug. Klar muss die Felge technisch passen (worunter auch die Traglast fällt). So z.B. in meinem Fall: Ich habe eine Felge 8x18 ET35 gekauft. Reifen 245/45. Teilegutachten für VW. Felge passt technisch auf den MG4. Zum TÜV, Einzelabnahme und fertig.
Dass es ganz ohne Teilegutachten geht, habe ich nirgens geschrieben. Die von dir genannte Traglast steht ja im Gutachten.
Passt der Radsatz mit ET 35 und einen 245er
Reifen ohne Probleme? Steht da nichts über?