Hallo,
heute habe ich einen Luxury in Andes grau bestellt. Alles Serie, keine Verbreiterung oder Tieferlegung geplant.
Für meinen aktuellen Wagen habe ich mir CMS-Felgen (C23, 8x18, ET40) für die Winterreifen gekauft. Diese würde ich gerne auch auf dem MG4 verwenden.
Laut ABE-Gutachten ist das möglich.
Es gibt jedoch eine Reifenauflage, die mir Kopfzerbrechen bereitet.
"Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein."
Die aufgeführten Maßnahmen "Ausstellen" bzw. "dauerhaft befestigte Karosserieteile" erscheinen mir als KO-Kriterium bei einem Leasingwagen.
Hat da jemand Erfahrung und eine Idee, wie man das reversibel lösen könnte?
Es soll alles legal bleiben.
Außerdem muss wohl der TÜV o.ä. den "vorschriftsmäßigen Zustand bescheinigen". Das dürfte wohl das kleinere Problem sein.
Ich werde da evtl. am Montag mal bei der DEKRA nachfragen, da bin ich in der Nachbarschaft.
Aussehen würde es übrigens in etwa so:
Gruß
Matthias