Da hast Du eben einen Denkfehler drin CaptainFuture01
Alle Xenon-Systeme sind Doppelelipsoid-Projektionssysteme. LED-Scheinwerfer sind Freiflächen-Klarglassysteme. DE-Scheinwerfer haben eine viel kleinere Lichtaustrittsfläche und eine viel stärker ausgeprägte Hell-Dunkel-Grenze. Dadurch wird bei gleicher Lichtmenge (gemessen in Lumen) der Lichtstrom (gemessen in Mcd/m²) deutlich höher. Bei DE-Xenon sind das mindestens 50 Mcd/m².
LED-Scheinwerfer dagegen sind meist als Freiflächenscheinwerfer (FF-Scheinwerfer) mit Klarglas konzipiert. Durch die Freiflächentechnik kann das "Lichtmuster" frei definiert werden und über eine nahezu beliebig große Fläche durch das Scheinwerferglas gestrahlt werden der Lichtstrom bezogen auf eine Fläche wird dadurch wesentlich geringer. Außerdem kann die Hell-Dunkel-Grenze durch die Freiflächen-Reflektoren beliebig "weich" gestaltet werden. Ergebnis: LED-Scheinwerfer haben wesentlich weniger Blendpotential. Und das weiß auch der Gesetzgeber und das KBA. Deshalb gibt es da eben auch keine Leuchtweitenautomatik- und Scheinwerferreinigungsanlagenpflicht.
Laut einer Studie des TÜV Rheinland würden sich bei einem flächendeckenden Einsatz von Fernlichtassistenten 50 % der schweren Unfälle bei Nacht auf Landstraßen und 30 % der schweren Unfälle auf Autobahnen (und damit 18 % der Todesopfer) vermeiden lassen.
Sagt der TÜV-Rheinland - nicht ich...