Hat jemand Erfahrung damit, wie zulässig es ist, wenn der Verkäufer bei der voraussichtlichen Lieferzeit "schnellstmöglich" rein schreibt? Und wenn in der Auftragsbestätigung nur "nach Möglichkeiten des Werks" steht?
Es gibt eine Mail mit der Angabe von einer 3 monatigen Lieferzeit, allerdings steht das so nicht im Vertrag.
Ich hab mal bisschen gegoogelt und finde unterschiedliche Infos dazu (wie: unzulässige Klausel/schnellstmöglich würde Lieferung sofort bedeuten und daher Verzug schon schnell möglich,...), deshalb wäre mir wichtig, dass nur die Personen, die davon wirklich Ahnung haben antworten würden. Danke
Auch wenn einige das vielleicht könnten, das RDG (Rechtsdienstleistungsgesetzt) steht dem entgegen. Deshalb nicht zu viel erwarten.
Vielleicht erkundigst du dich besser erstmal bei deiner örtlichen Verbraucherberatung, die wissen das. Es ist eigentlich klar und einfach geregelt.