Das ist quatsch, die Versicherung kann nicht mehr verlangen was das Gesetz StVO/StVZO vorschreibt
Doch, theoretisch kann die Versicherung höhere Schutzmaßnahmen in ihre Vertragsbedingungen aufnehmen. Wir haben es auch mit zwei unterschiedlichen Dingen zu tun. Die gesetzliche Vorschrift stellt eine Voraussetzung zur Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenverkehr unter bestimmten Voraussetzungen dar. Die Versicherung greift nicht in das Straßenverkehrsrecht ein, sondern stellt Bedingungen auf unter den sie Versicherungsschutz gewährt. Das dürfte sie durchaus, wenngleich es aktuell wohl keine bekannte Versicherung mit dieser Vorgabe gibt.
Also Entwarnung, allerdings aufgrund einer anderen Grundlage.