Leasingrückgabe Arval/Erfahrungen zu Wertminderungen

  • Also Punkt 1 würde ich mir keine Gedanken machen,lässt man zurückbuchen und gut.


    Zu 2.


    Der eine Schaden hat ja mit dem anderen nichts zu tun, obwohl beide Schäden den selbigen Hergang haben. Durch Zahlung der Reparatur und seitens deiner der Bezahlung der Wertminderung ist der Fall ja abgeschlossen.


    Beispiel wie wäre es wenn dir das Fahrzeug gehört hätte, dir fährt jemand rein und die Versicherung X bezahlt den Schaden und dir die Wertminderung. Einige Zeit passiert wieder ein Unfall mit einem Kunden der Versicherung X und es kommt zum Totalschaden, dann sagen die ja auch nicht bezahle und die Wertminderung von vorherigen Schaden zurück.

  • Kann mittlerweile einen Zwischenstand berichten.

    ....

    Danke, daß Du uns hier weiter informierst :thumbup:

    Gruß Ulf


    MG4 XPower MY23 in Brighton Blue, gebaut Juli 23, 4-Jahres-Leasing seit Nov.23, R46 mit Tempomat (Frontradar)-Update :)

    Akku-SoH: laut Eigenberechnung aus Ladedaten im September 2026 = 95,9%; laut Reichweitentest und Carscanner seit August 2026 = 96,9%

  • Durch Zahlung der Reparatur und seitens deiner der Bezahlung der Wertminderung ist der Fall ja abgeschlossen.

    Grundsätzlich ja richtig. Nur wäre so eine Wertminderungszahlung ja eigentlich am Ende der Laufzeit fällig. Das heißt, ich habe mindestens Anrecht darauf zu erfahren:

    1. Wert des Autos, zu dem es nun den Besitzer in dem Zustand gewechselt hat.

    2. Was hat man von der Versicherung an Differenz ausgezahlt bekomme.

    3. Zu welcher Differenz kommt man inklusive der von mir geleisteten Wertminderung.

    MG4, Standard, MY23

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    Intelligenz und Bildung sind nicht kausal..

  • Das komische ist ja eigentlich das die Wertminderung vor Ablauf des Leasing verlangt worden ist. Bei einem Totalschaden und Zahlung deiner Seite müsste die Summe ja von der Differenz dich den Totalschaden angerechnet werden.