Also Punkt 1 würde ich mir keine Gedanken machen,lässt man zurückbuchen und gut.
Zu 2.
Der eine Schaden hat ja mit dem anderen nichts zu tun, obwohl beide Schäden den selbigen Hergang haben. Durch Zahlung der Reparatur und seitens deiner der Bezahlung der Wertminderung ist der Fall ja abgeschlossen.
Beispiel wie wäre es wenn dir das Fahrzeug gehört hätte, dir fährt jemand rein und die Versicherung X bezahlt den Schaden und dir die Wertminderung. Einige Zeit passiert wieder ein Unfall mit einem Kunden der Versicherung X und es kommt zum Totalschaden, dann sagen die ja auch nicht bezahle und die Wertminderung von vorherigen Schaden zurück.