Hallo zusammen,
mir ist leider etwas ziemlich Ungünstiges passiert:
Die Fahrzeugpapiere meines Neuwagens sind beim Händler angekommen. Da ich das Fahrzeug ursprünglich online zulassen wollte, habe ich den Händler gebeten, das Siegel auf der Zulassungsbescheinigung Teil II zu entfernen und mir den darunterliegenden Sicherheitscode zu schicken.
Erst danach habe ich auf der Internetseite meiner Zulassungsbehörde festgestellt, dass diese die Online-Zulassung aktuell aus technischen Gründen überhaupt nicht anbietet. Der Sicherheitscode wurde somit freigelegt, aber nie für einen Online-Zulassungsantrag verwendet.
Dadurch gilt die Zulassungsbescheinigung Teil II nun offenbar als ungültig beziehungsweise entwertet. Ich konnte zwar noch einen Termin für die persönliche Erstzulassung organisieren, erreiche die Zulassungsstelle über das Wochenende jedoch nicht mehr.
Hat jemand von euch genau diesen Fall schon einmal gehabt?
Kann die Zulassungsbehörde beim Termin für die Erstzulassung unmittelbar eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausstellen, wenn das originale Dokument vollständig vorliegt und lediglich das Sicherheitssiegel entfernt wurde?
Auf der Internetseite meiner Zulassungsstelle finde ich nur Informationen zu Ersatzpapieren bei Verlust oder Diebstahl. Dort ist von einer Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen die Rede.Mein Dokument ist jedoch weder verloren noch gestohlen, sondern liegt im Original vor.
Bei der Zulassungsstelle der Nachbarstadt heißt es, dass bei Beschädigung direkt eine neue ausgestellt werden kann.
Da die Abholung des Fahrzeugs bereits geplant ist und ich dafür eine längere Strecke fahren muss, wäre ich für konkrete Erfahrungsberichte sehr dankbar.
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