Förderung 2027 noch möglich? „IAA“

  • In Tschechien gibt es keine Förderungen (nur 2,5t€t pro Auto für Firmen, keine Förderungen für Privatkunden) und trotzdem habe ich MG4 gekauft. Weil das gutes Auto ist. Mit Förderungen werde ich wahrscheinlich ID.3, oder "unsere" Skoda Enyaq und Hyundai Kona ins Visier nehmen, aber schade Schokolade, bei MG4 hat Bund nur 21% MwSt kassiert und der Rest hat in China gelandet.

  • Geprüft wird die Aufnahme sogenannter EU-Präferenzregelungen. Diese Vorgaben können zu einem späteren Zeitpunkt in das laufende Förderprogramm integriert werden. Vor einem Inkrafttreten wird das Bundesumweltministerium Verbraucherinnen und Verbraucher rechtzeitig informieren.

    So ist der Wortlaut in den FAQ. Habe mich letztens mit einem befreundenden Rechtsanwalt darüber unterhalten und er meinte recht eindeutig dass man sich zurecht auf das "rechtzeitig" berufen kann.
    Sprich wenn es doch spontan geändert werden sollte, wird es spannend wie damit umgegangen wird, denn wer ein Auto bestellt kann für gewöhnlich nur schwer wieder von der Bestellung/Kaufvertrag zurücktreten.

    Sprich die Förderung muss gewährt werden, für ein bereits bestelltes Fahrzug. Wie die BAFA das nun technisch umsetzt ist halt die Frage. Theoretisch reicht ja die Bestellung mit beizufügen, um nachzuweisen dass es vor dem "Stichtag" bestellt wurde bzw. bevor die Änderung bekannt war.

    Alternativ schon einen Antrag stellen, bevor das Auto zugelassen wurde (bzw. bevor es geliefert wurde) und den Rest nachliefern wenn es soweit ist.



    Aber so oder so werden die Hersteller mächtig Dampf machen und Kreativ werden, falls es soweit kommen sollte 8o

    Als Möglichkeit sehe ich auch dass direkt nach der Bestellung der Brief versendet wird um es noch anmelden zu können, auch wenn das Fahrzug erst 6 Monate später kommt.

  • In Tschechien gibt es keine Förderungen (nur 2,5t€t pro Auto für Firmen, keine Förderungen für Privatkunden) und trotzdem habe ich MG4 gekauft. Weil das gutes Auto ist. Mit Förderungen werde ich wahrscheinlich ID.3, oder "unsere" Skoda Enyaq und Hyundai Kona ins Visier nehmen, aber schade Schokolade, bei MG4 hat Bund nur 21% MwSt kassiert und der Rest hat in China gelandet.

    habt ihr keinen Strafzoll gegen China? In Deutschland zahlt MG ich glaube 31% Strafzoll. Also mit der MWSt gehen 50% des Preises an den Bund. Da wären sie schön blöd, sie würden die Förderung für chinesische Fahrzeuge blockieren, unterm Strich deutlich lukrativer.

    kW (Kilowatt) ist die Leistung und gibt an, wie schnell das Auto beschleunigt oder wie schnell es lädt.

    kWh (Kilowattstunde) ist die Energiekapazität und gibt an, wie viel Energie in den Akku passt (ich lade 2 Stunden mit 22kW = 2h x 22kW = 44 kWh) bzw. wie schnell der Akku sich leert bei dem Verbrauch pro 100km (kWh/100km)


    MG4 Standard, EZ 6/2025, 12500km, produziert in China 12.9.2024, Standort Kanaren/Teneriffa, Neupreis hier ohne Förderungen 23600 Euro.

  • habt ihr keinen Strafzoll gegen China? In Deutschland zahlt MG ich glaube 31% Strafzoll. Also mit der MWSt gehen 50% des Preises an den Bund. Da wären sie schön blöd, sie würden die Förderung für chinesische Fahrzeuge blockieren, unterm Strich deutlich lukrativer.

    Glaub du bist da einem Missverständnis unterlaufen. Die Strafzölle streicht nicht Deutschland, sondern die EU ein.
    Alleine schon deshalb dass keine einzelnen EU-Länder nur geringe oder keine Zölle erhebt und innerhalb der EU günstig weiterverkauft.

  • So ist der Wortlaut in den FAQ. Habe mich letztens mit einem befreundenden Rechtsanwalt darüber unterhalten und er meinte recht eindeutig dass man sich zurecht auf das "rechtzeitig" berufen kann.
    Sprich wenn es doch spontan geändert werden sollte, wird es spannend wie damit umgegangen wird, denn wer ein Auto bestellt kann für gewöhnlich nur schwer wieder von der Bestellung/Kaufvertrag zurücktreten.

    Sprich die Förderung muss gewährt werden, für ein bereits bestelltes Fahrzug. Wie die BAFA das nun technisch umsetzt ist halt die Frage. Theoretisch reicht ja die Bestellung mit beizufügen, um nachzuweisen dass es vor dem "Stichtag" bestellt wurde bzw. bevor die Änderung bekannt war.

    Alternativ

    Als Möglichkeit sehe ich auch dass direkt nach der Bestellung der Brief versendet wird um es noch anmelden zu können, auch wenn das Fahrzug erst 6 Monate später kommt.


    Das Auto schon bei der Bestellung zuzulassen ist, mal abgesehen davon das sich da kein Händler drauf einlassen dürfte (Haftungsrisiko etc.), absolut keine gute Idee. Fraglich ist auch, ob das rechtlich überhaupt zulässig, bzw. legal ist.

    Außerdem verteuert sich das Auto gleich zweimal durch Wertverlust und Versicherungskosten.

  • Hat bei mir mit der Wärmepumpe auch nicht geklappt. Die war bestellt bzw der Auftrag erteilt. Es fehlte nur noch die Fördernummer der KfW. Einen Tag später wurde das Programm eingestampft und die Nummer konnte nicht mehr vom Energieberater beantragt werden. Auch hier hieß es das Änderungen rechtzeitig angekündigt werden. Wenn die wollen geht das von heute auf morgen und dann hat man Pech gehabt

  • Hat bei mir mit der Wärmepumpe auch nicht geklappt. Die war bestellt bzw der Auftrag erteilt. Es fehlte nur noch die Fördernummer der KfW. Einen Tag später wurde das Programm eingestampft und die Nummer konnte nicht mehr vom Energieberater beantragt werden. Auch hier hieß es das Änderungen rechtzeitig angekündigt werden. Wenn die wollen geht das von heute auf morgen und dann hat man Pech gehabt

    klar, im Zweifel sind wir erstmal die "doofen". Letztendlich bleibt dann nur der Rechtsweg um die Förderung einzuklagen oder die Kulanz des Händlers einen Rücktritt der Bestellung stattzugeben.

    Letztendlich muss aber jeder für sich bewerten wie hoch das Risiko ist und wie er im Fall der Fälle damit umgeht.

  • Hat bei mir mit der Wärmepumpe auch nicht geklappt. Die war bestellt bzw der Auftrag erteilt. Es fehlte nur noch die Fördernummer der KfW. Einen Tag später wurde das Programm eingestampft und die Nummer konnte nicht mehr vom Energieberater beantragt werden. Auch hier hieß es das Änderungen rechtzeitig angekündigt werden. Wenn die wollen geht das von heute auf morgen und dann hat man Pech gehabt

    Der Auftrag für eine Wärmepumpe wird doch vorbehaltlich der Genehmigung der Förderung erteilt.

    Ich halte die frühere Regelung für besser, da durfte der Auftrag erst erteilt werden, wenn die Förderung genehmigt war. Jedenfalls war das so, als wir vor fünf Jahren unsere Ölheizung durch eine Pelletsheizung ersetzt haben.

    MG 4 Luxury (MJ22), Diamond Red&Black Roof, EZ 06/2023, Produziert am 16.01.2023, Entertainment System Version : SWI68-29958-1300R73, Werkstatt-SOH-Wert 98% (20.6.2025, 24.250 km), DiY-SOH-Wert 96,6 % (26.06.2025, 26700 km), DiY-SOH-Wert 95,6% (20.12.2025, 30910 km), DiY-SOH-Wert 94,9 % (30.05.2026, 36.000 km), Werkstatt-SOH-Wert 94 % (18.06.2026, 37.233km)

    VW Touran United, 2.0 TDI, EZ 2008, DSG, Klimaautomatik, Glasschiebedach, Anhängerkupplung

  • Den Auftrag muss man vor der Genehmigung zur Förderung erteilen. Im Vertrag ist eine Rücktrittsklausel von der KfW vorgeschrieben, sollte die Förderung abgelehnt werden. Ohne erteilten Auftrag kann halt keine Nummer beantragt werden. Da die Förderung vor der Nummer Geschichte war, hab ich halt Pech gehabt. Ob das irgendwie auf die E Auto übertragbar ist weiß ich nicht. Bestandsschutz aufgrund eines Auftrages, oder aufs Auto gemünzt einer Bestellung, gab es ja für mich in dem Sinne auch nicht