Nur um nochmal auf Nummer sicher zu gehen, wir reden hier von der Zahlung von Händler zu MG.
Die Zahlung vom Käufer zum Händler ist davon unberührt.
Ich muss meinen Händler vor Ort (Echtzeitüberweisung) bezahlen bzw. 1-2 Tage vor Abholung.
Habe schon den Brief und kann den Wagen anmelden, gleichzeitig hat MG schon das Geld bekommen.
Also Wagen steht auf dem Hof...Anruf Verkäufer...bitte ZAHLEN ALLES...Ich habe an Zahlung von MIR an den Händler gesprochen...vorher KEINE Brief Anforderung !!!....dann daraufhin hat der Händler den Brief angefordert...und ich denke gleichzeitig durch Briefanforderung Zahlung von Händler an MG..das ist meine Theorie
Den Brief hätte ich VOR Bezahlung an den Händler ja gar nicht bekommen.