Für mich ist die Situation relativ klar. Der Vertrag den wir haben, ist immer noch gültig, solange der Insolvenzverwalter nichts anderes mit uns aushandelt. Schafft es Wahl das Auto zu liefern UND den Brief bereit zu stellen, dann gibt's Geld. Brief, Geld und Auto muss für mich gleichzeitig passieren. Notfalls fahre ich hin und bezahle vor Ort gegen Aushändigung des Briefes. Das Auto kann ich dann selber anmelden und später abholen. Ansonsten wie eben erwähnt über ein Treuhand geht auch.
Falls das Auto nicht geliefert wird, Frist setzen und Vertrag kündigen, dann evtl neu bestellen mit neuer Wartezeit.
Aber : Die Insolvenz beendet NICHT automatisch den Vertrag. Der gilt immer noch. Der Händler hat ein Anrecht auf den Verkauf und wir müssen kaufen, solange die Firma existiert und nichts anderes (mit dem Insolvenzverwalter) ausgehandelt wird.
Das Geld für den Anwalt könnt ihr euch sparen.
Alles richtig wie du geschrieben hast - das ist ein super Beitrag; v.a. auch die Information, dass eine Insolvenz nicht automatisch den Kaufvertrag beendet. Gerade bei einer Insolvenz wird sich der Händler vermutlich auch nicht auf "Kulanz" einlassen bei einseitiger Vertragskündigung, wohl wissend, dass es in einer Insolvenzsituation für den Händler schwierig ist "neue" Käufer zu finden für ein Fahrzeug, dass für jemand anderen gedacht gewesen ist.
Es könnte aber eben auch sein, dass es bei manchen Ärger gibt (sei es weil er schon bezahlt hat) oder sei es, dass es eben nicht so läuft wie du im geschrieben hast "Geld, Brief, Auto muss gleichzeitig passieren". Hier könnte es zu Situationen kommen bei denen evtl. rechtliche Hilfe benötigt wird. Denke, dass würde aufgrund der Anzahl der Käufer auch viele Personen betreffen... da ist dieses Forum dann gut zum Austausch.
z.B. hilft es auch das kleingedruckte im Kaufvertrag zu lesen, dort steht möglicherweise etwas zu den Zahlungsmodalitäten - wie diese geleistet werden müssen und wann genau. Und hier könnte, muss aber nicht es zu Komplikationen kommen - z.B. wenn dort steht dass die Zahlung vorab zu leisten ist, der Händler aber keiner Blitzüberweisung etc. zustimmt oder diese, genau wie Barzahlung ausgeschlossen wird. Gerade die Thematik "Ware gegen Geld - Geld gegen Ware" kann etwas heikel sein im Falle einer Insolvenz.
Ein Problem wurde schon kurz angesprochen: sollte es letztlich (warum auch immer) zu einer Nichtlieferung kommen hat man als Käufer nichts davon wenn man das Auto unbedingt wollte, selbst wenn man bis hierhin kein Geld verloren hat. Das Problem ist die 6000,00 € Prämie vom MG (die möglicherweise zeitlich nicht verlängert wird) und möglichweise auch die staatlichen Prämie im Nachgang die verloren gehen kann. Die staatl. Prämie sollte man aus Sicherheitsgründen eh nicht beim Kauf einrechnen - aber die 6000,00 € Prämie von MG konnte man gesichert mit einrechnen. Diese Prämie ginge möglicherweise verloren wenn man nach einigen Hin und Her doch anderswo neu bestellen muss - wie gesagt, einfach so wird man auf die Schnelle nicht aus dem aktuellen Vertrag rauskommen.