Guude,
Ich musste 1000€ anzahlen. Ist jetzt nicht weiter schlimm.
Guude,
Ich musste 1000€ anzahlen. Ist jetzt nicht weiter schlimm.
1.000 € (z.B. für Überführung) find ich auch okay. Kann man im Falle einer Insolvenz im Normalfall auch noch verkraften. 5.000 € sind eine andere Hausnummer für mich...
1.000 € (z.B. für Überführung) find ich auch okay. Kann man im Falle einer Insolvenz im Normalfall auch noch verkraften. 5.000 € sind eine andere Hausnummer für mich...
Joa bei 5k hätte ich den Vertrag nie und nimmer unterschrieben! Sowas find ich schon frech und dreist!
Nein, ich persönlich würde von einer Anzahlung grundsätzlich absehen. Sollte der Händler nicht fristgerecht liefern, läufst du im schlimmsten Fall deinem eigenen Geld hinterher. Selbst wenn du nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Fristen berechtigt und kostenfrei vom Kaufvertrag zurücktreten kannst, bedeutet das noch lange nicht, dass du deine Anzahlung auch zeitnah und problemlos zurückerhältst. Dieses unnötige finanzielle Risiko würde ich gar nicht erst eingehen.
Desweiteren kann ein Händler Insolvent gehen und dann ist Dein Geld weg.
Immer mehr Autohäuser gehen in die Insolvenz, auch sehr grosse wie Wahl und König, Berlin. Also Finger weg von einer Anzahlung.
"Finger weg von Anzahlung" richtig!
Aber wenn keine Blitzüberweisung möglich ist, und das Autohaus das Geld schon einen Tag vor der Abholung aufs Konto haben möchte, oder sogar bevor der Brief anfordert wird, was dann ?
Von "heut auf Morgen" geht ja noch !
Für mich persönlich wäre "Erst Geld in voller Höhe, dann Brief" schon ein No-Go
Bezahlung 1-2 Tage vor Abholung wäre für mich allerdings gar kein Problem, da hab ich schon den Brief und die Zulassung.
da hab ich schon den Brief und die Zulassung.
Sorry aber das hilft Dir beides nichts solange keine physische Übereignung stattgefunden hat. Also Du den aktiv im Autohaus abgeholt hast und damit Eigentümer geworden bist oder sowas in der Art schriftlich hast: „bereits übereignet, bleibt bis zur Abholung in Verwahrung“. Ganz generell gilt § 929 BGB
gheitmann Ich habe nicht von der rechtlichen Situation geschrieben , sondern von meiner persönlichen.
Wenn der Händler mir den Brief geben kann, hat er schon das Auto bezahlt, denn MG gibt den erst raus wenn die vom Händler das Geld haben.
Sprich das Risiko erst überweisen damit der Händler selbst MG bezahlen kann um den Brief zu bekommen wäre mir zu hoch, weil Insolvenz dies das.
Das Risiko wenn ich den Brief habe und nur noch die Abholung ansteht halte ich für überschaubar und würde 1-2 Tage davor überweisen, wenn halt keine Echtzeitüberweisung möglich ist.
Wer selbst das als Risiko nicht eingehen will, muss halt einen Händler suchen der das mitmacht. Bei mir war das keiner.