im CoC nichts anderes.
Das kann jedoch kaum sein. Denn laut TSN/VSN darf deiner die 16er fahren. Andernfalls ist mit 16ern bei dir die BE(Betriebserlaubnis) erloschen. Ich würde da einfach gauer schauen (stehen unter Nr. 52)
im CoC nichts anderes.
Das kann jedoch kaum sein. Denn laut TSN/VSN darf deiner die 16er fahren. Andernfalls ist mit 16ern bei dir die BE(Betriebserlaubnis) erloschen. Ich würde da einfach gauer schauen (stehen unter Nr. 52)
Stimmt. Sorry. War beim Scan unten abgeschnitten.
Bei meinem neuen (MY23?) steht an der Stelle leider nichts mehr. So ein Mist.
Kannst du bitte deine TSN (xxx) und VSN (xxxxx) mitteilen?
2180 AAM 00004 3
Diese wären zB?
Beispiel hab ich dir keins, ich tune meine Kfz nicht bzw. verbaue überwiegend nur Teile mit ABE.... und an meinem MG4 mach ich garnix da Leasing und weil es eh nix gibt.
Greetz
Cap
Das einzige, was im Brief geändert werden könnte, wäre die FIN. Aber das wäre kein klassisches Tuning. 😂
Also nochmal: Für Eintragungen von technischen Änderungen wird nie der Brief (ZB2) benötigt.
Dann müßtest du das diversen Städten mitteilen, hier als Beispiel Köln:
In München wird man auch darum gebeten Teil II mitzubringen.....
Logische Schlußfolgerung meinerseits, es gibt Dinge, die dort eingetragen werden können/müssen. Meist habe ich den Verweis auf Motorumbauten gefunden.
Und den stärkeren Motor aus einem Lux oder LR in einen Standard einbauen ist irgendwo Tuning aber auf jedenfall eine technische Änderung und bedarf dann eben einer Eintragung in Zul. Besch. Teil II.
Für Räder und diverse Anbauteile ist das wohl nicht mehr der Fall weil sich da inzwischen ja viel geändert hat in fast 30 Jahren. Aber das auch technische Änderungen nicht eingetragen werden müssen stimmt so ja scheinbar auch nicht?
ZitatIn manchen Fällen wird auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) angepasst, falls die Änderungen grundlegender Natur sind (z.B. Motorumbau).
Greetz
Cap
Auch da schlagen leider veraltete Strukturen zu: Seit es den Fahrzeugbrief nicht mehr gibt, wird in ZB2 nur bei folgenden Änderungen eingegriffen:
1. Halter
2. Fahrzeugart
3. Hubraum/Leistung
Ist aber alles, worum es hier eher nicht geht.
Quelle: §15 FZV.