Das Thema ist folgendes: Angenommen du hast ein Firmenauto... du lädst deinen Wagen in der Firma da du täglich damit unterwegs bist 
Nun kommst du mit einem fast vollen Akku zu Hause an und da hängst du deinen fast voll geladenen Wagen an das Hausnetz ...
So, du sparst Strom den du zahlen müsstest und gibst den Befehl an das Auto => bitte Strom vom Auto in das Hausnetz einspeisen, jedoch stellst du im Auto ein aber nur bis ca. 20% Restladung entnehmen 
Denn, die 20% brauchst du am nächsten Tag um in die Arbeit zu kommen
Da lädst du das gute Teil natürlich wieder denn du darfst das auch 
Was die meisten da nicht bedenken ist, dass das rechtlich gesehen hier in Österreich unterer den Paragraph §132 StGB fällt. Du stiehlst den Arbeitgeber somit Strom den du für private Nutzung verwendest ...
Das ist einer der Gründe warum das in Österreich derzeit noch nicht freigegeben ist 
Es hat in anderen Ländern das Thema gegeben, daher will man solche Themen rechtlich im Vorfeld geklärt haben 
Und aus besagen Grund und anderer wird derzeit eifrig an einer Lösung gearbeitet, denn, die Autos können es, nur noch nicht offiziell 
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