Leasingvertrag schonmal durchgelesen?
Veränderungen am Fahrzeug (dazu zählt auch die Software) sind NUR nach Rücksprache mit dem Leasinggeber erlaubt!
Du hast dich mit deinem Selbstupdate evtl. gerade sogar um jegliche Gaerantieansprüchen gebracht...... und sollte der Leasinggeber davon Wind bekommen könnte das auch noch Konsequenzen nach sich ziehen....
Wenn du an der Software rumspielen möchtest, kaufst du das Fahrzeug vielleicht besser.... dann ist es DEIN Eigentum und nicht das des Leasinggebers..... und erst DANN kannst DU damit tun und lassen, was dir in den Sinn kommt....
Und wie schon korrekt erwähnt wurde,sollte hier bei deinem gewünschten Update etwas schiefgehen und du würdest die Werkstatt dafür and Kreuz nageln, wären DIE in der Verantwortung, NICHT du. Auch wenn du evtl. nicht so agieren würdest..... aber ich kenne dich ebensowenig wie die Werkstatt, weshalb diese auf Nummer sicher gehen und lieber einen grantigen Kunden verlieren, als potenziell eine Klage am Hals zu haben.
Versuch das mal so zu sehen..... du leihst jemandem dein brandneues Smartphone, Gründe hierfür sind erstmal zweitrangig, und das erste was der Ausleiher macht ist das Ding zu jailbreaken und ne komplett andere Software aufzuspielen, weil er die besser findet. Dann hat er irgendwelche kleineren Proibleme mit BT oder WiFi (oder was auch immer) und kommt zu dir, weil er deine Hilfe in Anspruch nehmen möchte und du stellst erstmal fest, das da ja ne ganz andere Software drauf ist......
Wie würdest du reagieren?
Greetz
Cap